CBAM: EU veröffentlicht Berichtsvorschriften
Am 17. August 2023 hat die EU-Kommission mit einer Durchführungsverordnung für die Übergangsphase die Berichtspflichten für Unternehmen präzisiert. Die Datenerhebung im Rahmen der Verordnung zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) beginnt ab dem 1. Oktober 2023 und der erste Quartalsbericht muss spätestens am 31. Januar 2024 vorliegen. Die EU unterstützt mit Leitfäden, FAQ und kostenfreien Online-Seminaren.
Auf der Website Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU-Kommission erhalten Unternehmen schnellen Zugang zu allen zugehörigen Dokumentationen. Seit dem 17. August steht dort auch die Durchführungsverordnung für die Übergangsphase zur Verfügung. Diese präzisiert die Berichtspflichten und Berechnungsmethoden. In den zugehörigen Anhängen werden neben den betroffenen Waren und zu berechnenden Emissionen auch Informationen zu den möglichen Standardwerten weitergegeben. Die Übergangsphase, in der noch kein Kauf von CBAM-Zertifikaten notwendig wird, endet im Dezember 2025.
Leitfaden für Importeure
Mit dem englischsprachigen Leitfaden “Guidance document on CBAM installations for importers of goods into the EU” vom August 2023 erhalten Importeure eine Hilfe an die Hand, in der die Berichtspflichten und die notwendige Datenerhebung erläutert werden, außerdem geht der Leitfaden detaillierter auf einzelne Warengruppen ein. Zur besseren Übersicht wird auf den ersten Seiten ein Quickguide angeboten.
Im Artikel von Thomas Hartinger zur EU-Konsultation finden Sie die Differenzierung der Berichtsarten: Für unterschiedlich lange Zeiträume können folgende drei Arten der Berichterstattung verwendet werden:
- vollständige Berichterstattung nach der neuen Methode (EU-Methode) – dauerhaft bzw. bis zum Ende des Übergangszeitraums (Berichtszeitraum bis Ende 2025).
- Berichterstattung auf der Grundlage gleichwertiger nationaler Systeme von Drittländern – Berichtszeitraum bis Ende 2024, und
- Berichterstattung auf der Grundlage von Referenzwerten – Berichtszeitraum bis 31. Juli 2024.
Berechnungshilfen der EU
Damit eine Datenerhebung zwischen den Betreibern von Anlagen im Drittland und den meldepflichtigen Unternehmen erleichtert wird, hat das Umweltbundesamt Österreich im Auftrag der EU-Kommission eine Excel-Tabelle erarbeitet: “CBAM communication template for installations”. Diese berechnet die eingebetteten (embedded) Emissionen und andere relevante Informationen auf Basis der Angaben des Betreibers im Drittland und soll so helfen, doppelte oder fehlende Angaben zu verhindern. Die Excel-Tabelle mit einer ausführlichen Ausfüllanleitung steht auf der Website der EU unter „Resources” zum Download zur Verfügung.
Diese Aufwände können sich laut Leitfaden für Importeure lohnen, denn die von der EU-Kommission angebotenen Standardwerte entsprechen einem relativ hohen Niveau an Emissionen. Allerdings sind diese ein gutes Mittel, um die Plausibilität von Angaben zu überprüfen.
Kostenfreie Online-Seminare der EU-Kommission
Ab 15. September werden Besonderheiten für einzelne Sektoren (Zement, Aluminium, Düngemittel Elektrizität, Wasserstoff und Eisen u. Stahl) in 90-minütigen Online-Seminaren vorgestellt. Nutzen Sie auch dort die Gelegenheit Fragen zu stellen, die live beantwortet werden. Alle Online-Seminare werden anschließend im Nachgang im EU-Lernportal hochgeladen.
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Die CBAM-Durchführungsverordnung wurde nun mit Nummer 2023/1773 im EU Amtsblatt veröffentlicht.
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