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EU veröffentlicht neue Deadlines: Planung der UZK-Anwendungen

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Kommentare

2 Kommentare

  • Liane Hildebrandt

    Sehr geehrte Frau Ullrich,

    ist die Nutzung des PoUS-Systems zum Nachweis des Unionscharakters nur für Inhaber der Bewilligung des Status eines zugelassenen Ausstellers möglich oder für alle Wirtschaftsbeteiligten?

    Können Sie hier bereits weitere Informationen zum Verfahrensablauf geben?

    Herzlichen Dank

    Liane Hildebrandt

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  • Kerstin Ullrich

    Hallo Frau Hildebrandt,

    bislang sind keine Informationen von der deutschen Zollverwaltung dazu veröffentlicht worden.

    Vielleicht nutzen Sie die Möglichkeit auf den EU-Seiten Einblicke zu erhalten? Eine kurze Skizzierung des Prozesses finden Sie z. B. in einer Broschüre der EU aus dem Jahr 2019: Zollrechtlicher Status von Waren – Kurzinfo oder aktualisiert auch vom französischen Zoll. Das Vorgehen ist laut der vorliegenden Auskünfte grundsätzlich für alle Unternehmen möglich, für zugelassene Aussteller entfällt die separate Bestätigung der MRN durch die Zollbehörde. Sobald dazu verlässliche Informationen vom deutschen Zoll vorliegen, informieren wir Sie hier in der AEB Community darüber.

    Viele Grüße
    Kerstin Ullrich,
    AEB Service & Support

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