Zollseitige Schnittstelle ATLAS-Ausfuhr und EMCS – Anforderungen und neues Startdatum
Die für den 12. Februar 2024 angekündigte Inbetriebnahme der Schnittstelle zwischen ATLAS-Ausfuhr (AES) und EMCS wurde um zwei Tage verschoben. Machen Sie sich mit den Anforderungen vertraut.
Im engen zeitlichen Zusammenhang mit der EU-weiten Inbetriebnahme von EMCS Phase 4.1 sollte in Deutschland die Schnittstelle zwischen den IT-Fachverfahren ATLAS-Ausfuhr und EMCS aktiviert werden. Nachdem für Problematiken im Zusammenhang mit Beipack-Positionen und Massengut-Transporten eine Vorgehensweise gefunden wurde, wird die Schnittstelle nach einem kurzen Wartungsfenster am 14. Februar 2024 aktiviert.
Mit der Schnittstelle wird die Verbindung zwischen Ausfuhranmeldungen und den darin als Vorpapier angegebenen e-VD automatisch hergestellt. ATLAS-Info 0566/24 gibt detaillierte Hinweise zur Abwicklung.
In Ausfuhranmeldungen werden dazu elektronische Verwaltungsdokumente (e-VD) als Vorpapiere mit Code „C651“ und dem jeweiligen Administrative Referenzcode (ARC)“ angegeben. Nachdem ein technischer Abgleich der Ausfuhranmeldungen mit ihren Positionen und den e-VD und deren Positionen erfolgt, müssen diese einander entsprechen. Andernfalls wird die Ausfuhr nicht überlassen.
Da der automatische Abgleich bei beigepackten Positionen ein negatives Ergebnis liefern würde, werden die Ausfuhranmeldungen mit Beipackpositionen mit verbrauchssteuerpflichtigen Waren von der Schnittstelle AES / EMCS vorerst ausgenommen. Der Abgleich erfolgt dann also weiterhin manuell, was einer automatischen Überlassung bei SDE-Bewilligung nicht entgegensteht; der EMCS-Vorgang muss auch in diesem Fall manuell erledigt werden.
ATLAS-Info 0572/24 und EMCS-Info 12/24 führen zudem aus, dass bei Massengut-Transporten die tatsächlichen Mengen oft erst nach Verladen feststehen. In diesen Fällen könne EMCS-seitig das Ausfallverfahren angewendet werden. Lesen Sie beide Infos für weitere Hinweise zur Vorgehensweise. Speziell die ATLAS-Info gibt folgenden Tipp für das Vorgehen an der Ausgangszollstelle im vorliegenden Fall:
Bei einer qualifizierten Gestellung an einer deutschen Ausgangszollstelle wird empfohlen
die Referenznummer des e-VD auf Positionsebene im Datenfeld „Referenznummer/UCR“
einzutragen. Die tatsächlich verladene Menge ist als Mindermenge zu der zuvor geschätzten
Menge in der qualifizierten Gestellung der Ausgangszollstelle mitzuteilen.
EMCS-Info 14/24 behandelt den Fall, dass EMCS-Vorgänge manuell abgeglichen wurden. AES-seitig führe das dazu, dass die betroffene Ausfuhranmeldung nicht angenommen/überlassen werden könne.
Zur Lösung des Problems müsse der EMCS-Versender eine doppelte Änderung des Bestimmungsorts durchführen - erst zurück auf sich selbst, dann wieder mit Ausfuhr und der gleichen Ausfuhrzollstelle wie in der Ausfuhranmeldung. Die AES-EMCS-Schnittstelle könne dann wieder normal arbeiten und die Ausfuhranmeldung angenommen/überlassen werden.
Zur Ankündigung der Inbetriebnahme mit Hinweisen zur Abwicklung: ATLAS-Info 0566/24
Zur Ankündigung der Inbetriebnahme, mit weiteren Änderungen im Zusammenhang mit der EU-weiten Inbetriebnahme von EMCS Phase 4.1 zum 13. Februar 2024: EMCS-Info 02/24
Zur Verschiebung per ATLAS-Info 0570/24 und EMCS-Info 10/24
Zum neuen Inbetriebnahmedatum mit Hinweisen zu Beipack und Massengütern: ATLAS-Info 0572/24 und EMCS-Info 12/24
Zur EMCS-Info 14/24 zum Vorgehen, wenn EMCS-Vorgänge manuell abgeglichen wurden
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Mit ATLAS-Info 0572/24 und EMCS-Info 12/24 teilte der Zoll den 14. Februar 2024 als neues Inbetriebnahmedatum mit. Die Neuerungen habe ich in obigen Beitrag eingearbeitet.
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EMCS-Info 14/24 bietet eine Lösung für den Fall, dass die Ausfuhranmeldung nicht angenommen/überlassen werden kann weil zuvor der/ein EMCS-Vorgang manuell abgeglichen worden war. Auch das habe ich oben eingearbeitet.
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Ergänzung der Empfehlung, in Ausfuhranmeldungspositionen mit Bezug zu EMCS-Vorgangspositionen die Eigenmasse mit weniger als drei Nachkommastellen anzugeben (gleiche Zahl wie in EMCS verwenden).
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Das Problem mit der unterschiedlichen Nachkommastellenzahl bei der Eigenmasse scheint zollseitig behoben worden zu sein. Entsprechend habe ich den Hinweis im obigen Beitrag wieder entfernt.
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Wie oben beschrieben, gab es Probleme bei beigepackten Warenpositionen, die ein manuelles Eingreifen des Zolls beim Eröffenen und Beenden von Vorgängen erforderlich machten.
Mit ATLAS-Info 0619/24 teilt der deutsche Zoll mit, dass diese Probleme der Schnittstelle AES / EMCS mit dem Wartungsfenster am 29. Juni 2024 behoben werden. Ab dann erfolgt der automatische Datenabgleich auch in Beipackfällen. Die ATLAS-Info weist darauf hin, dass die Eigenmassen in Ausfuhranmeldung und EMCS übereinstimmen müssen, bzgl. Beipack wenigstens als Summenwerte.
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