Proof of Union Status: Ablösung von T2L und T2LF durch elektronisches System
Zum 1. März 2024 wird das elektronische System Proof of Union Status (PoUS) in Betrieb genommen. Dieses löst EU-weit T2L- bzw. T2LF-Dokumente in Papierform ab. Der Zoll gibt erste Informationen in einer Fachinformation weiter.
Mit T2L- oder T2LF-Dokumenten weisen Sie den Unionscharakter Ihrer Waren nach, die Sie innerhalb des Zollgebiets der Union versenden. Diese Dokumente kommen hauptsächlich im Seeverkehr zum Einsatz, wenn keine anderen Statusnachweise verwendet werden. Bislang werden diese in Papierform erstellt. Ab 1. März 2024 ist dies ausschließlich in elektronischer Form zulässig. In einer zweiten Phase, ab 15. August 2025 sollen auch als Statusnachweis dienende Warenmanifeste über das IT-System abgewickelt werden.
>> Zur Fachmeldung: Nachweis des Unionscharakters von Waren
Vorgehen im EU-Trader-Portal
Die EU-Kommission stellt in einer Broschüre aus dem Jahr 2019 das Konzept des Proof of Union Status vor. Zugang zum EU-Trader-Portal erhalten Unternehmen in der Regel über das nationale Zoll-Portal. Unter „4 Vermerk und Registrierung eines PoUS” finden Sie mehr zum Antrag und zur Erstellung einer Master Reference Number (MRN) für einen Vorgang. Im Normalverfahren wird der Antrag durch den Zoll geprüft und mit Bestätigung der Gültigkeit eine MRN erstellt. Haben Unternehmen eine Bewilligung zum Zugelassenen Aussteller, wird die MRN für den Vorgang automatisiert erstellt.
Der Zugang im EU-Trader-Portal wird voraussichtlich für Unternehmen erst ab 1. März 2024 möglich sein. Soweit erkennbar, müssen die Vorgänge dort manuell erfasst werden. Eine Schnittstelle ist bislang nicht bekannt.
Zugelassene Aussteller
Bereits seit 1. April 2023 werden laut Website des Zolls Bewilligungen zum zugelassenen Aussteller (ACP) ausschließlich über das EU-Trader-Portal beantragt. So wird eine Validierung direkt auf EU-Ebene sichergestellt. Zum neuen IT-System informiert der Zoll auf seiner Website über eine zeitliche Einschränkung bei der Beantragung: "Aufgrund systeminterner Vorgänge ist es im Rahmen der Inanspruchnahme einer Bewilligung als zugelassener Aussteller derzeit nicht möglich, Statusnachweise T2L bzw. T2LF im System PoUS außerhalb der Öffnungszeiten der zuständigen Zollstelle auszustellen."
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Hallo in die Runde,
ich kann Frau Pfitzer gut verstehen, das Problem stellt sich uns nämlich auch.
Und JA, die Beschreibung der Beipackpositionen ist in der Handreichung beschrieben, aber besonders verständlich ist das unserer Ansicht nach nicht.
Arbeitet denn jemand komplett problemlos mit PoUS ?
Grüße sendet Kirstin Frerichs
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Hallo zusammen,
folgendes Vorgehen funktioniert in Absprache mit unserem Zollamt: in allen Positionen die Gesamtanzahl der Packstücke angeben, in der Pos. 1 wird die Packstückart angegeben, in allen weiteren Positionen wird an dieser Stelle "NE-Nicht verpackt" ausgewählt. Leider haben wir noch keine Erfahrung bei Sendungen, bestehend aus verschiedenen Packstücken.
Ich hoffe, das hilft.
VG
Thies Baebenroth0 -
Hallo Community,
aktuell verzweifeln wir bei der Erstellung eines T2LF im Zollportal.
wir haben uns die Vorlage "PoUSSTP-Goods" herunter geladen und ausgefüllt.
Beim Hochladen bekommen wir den Fehler "400-Bad Request".
hat jemand das selbe Problem bzw. wie ladet ihr die Liste / CSV hoch?
Danke und Grüße
Benjamin
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Liebe Community,
gibt es mittlerweile Erfolgsgeschichten zu berichten oder überwiegen immer noch die Probleme ?
Wir selbst tüfteln noch an einem Konzept und hoffen, schnellstmöglich zu einem positiven Ergebnis zu kommen.
Grüße sendet Kirstin Frerichs
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