Neue Risikowarenliste für Verpackungsholz
Zum Schutz vor dem Einschleppen von Schadorganismen gelten EU-Schutzmaßnahmen, die auch das Verpackungsmaterial betreffen können. Für Verpackungsmaterial aus Holz hat das Julius-Kühn-Institut am 8. Februar 2024 eine aktualisierte Risikowarenliste herausgegeben.
Die neue Liste wurde am 11. März im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie wurde gegenüber der Vorversion um einige Zolltarifnummern erweitert und enthält Positionen aus den Kapiteln 25, 28, 44, 68, 69, 73, 76 und 85 des KN-Codes.
Folgende Länder sind je nach Position als Herkunftsländer enthalten: Belarus, China, Indien, Japan, Russische Föderation, Südkorea, Ukraine, USA und Vietnam. Damit enthält die Liste auch einen großen Teil der Inhalte der zuvor in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/127 geregelten Sachverhalte. Diese war Ende 2023 ausgelaufen.
Generell müssen Holzverpackungen, die bei der Einfuhr von Waren in die EU verwendet werden, dem ISPM-Standard entsprechen. Ein FAQ zu Holzverpackungsmaterial pflegt das Julius-Kühn-Institut.
Für die in der Liste enthaltenen Warennummern gelten besondere Bestimmungen bei der Einfuhr aus Drittländern. Diese Sendungen müssen vor dem Eintreffen der Sendung einschließlich dem Verpackungsholz in der EU-Plattform TRACES im Verfahren TRACES-NT angemeldet werden. Außerdem ist laut ATLAS-Info 0412/23 die Unterlagencodierung C085 verpflichtend.
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