Herstellererklärung ausgeweitet: Verstärkte Kontrollen im Baltikum, Polen und Finnland
Um die bisherigen europäischen Sanktionsmaßnahmen einheitlich umzusetzen und Umgehungslieferungen effektiver zu verhindern, haben sich Vertreter der baltischen Staaten Estland, Lettland, Litauen sowie Finnland und Polen auf einheitliche Kontrollmaßnahmen an der EU-Grenze geeinigt.
Von den Maßnahmen sind Lieferungen nach Russland bzw. Belarus durch das jeweils andere Land und die Durchfuhr in Drittländer betroffen.
Herstellererklärung als Anforderung
Unter anderem mit einer schriftlichen Bestätigung durch den Hersteller der Waren soll nachgewiesen werden, dass es sich nicht um Umgehungslieferungen handelt. Dies reiht sich in die Maßnahmen Polens ein.
>> Polen: Herstellererklärung beim Grenzübertritt nach und durch Russland und Belarus
In der Bekanntmachung Regional Approach to Ensure Uniform Customs Controls and Information Exchange for Implementation of the EU Restrictive Measures von der litauischen, lettischen und estnischen Zollbehörde finden Sie im Abschnitt 3 die Hestellererklärung (“Manufacturer’s declaration”):
- The manufacturer of the goods is aware of the seller and the buyer of the goods that have been sold and the transaction does not give rise to concerns about the possible circumvention of international sanctions;
- the manufacturer of the goods is aware that the goods produced will be transited through the territory of Belarus and/or Russian Federation to a third country, and the manufacturer of the goods is certain that during the transit of goods through the Russian Federation and/or Belarus, the goods will not be subject to resale, processing, storage;
- the manufacturer of the goods is aware of the end-user and end-use of the goods, and the manufacturer of the goods can ensure that the goods will not be used in a manner inconsistent with the terms and conditions of international sanctions.
Zusammenfassung der Maßnahmen
Die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) veröffentlichte eine Nachricht des österreichischen Bundesministeriums der Finanzen. Dies weist mit Bezug auf Aussagen der Zollbehörde Litauens darauf hin, dass Sendungen an der Grenze zu Russland und Belarus nicht nur in den baltischen Staaten, sondern auch in Finnland und Polen nach gemeinsamen Gesichtspunkten kontrolliert und ggf. zurückgewiesen werden. Dazu gehört neben einer Herstellererklärung unter anderem auch die Prüfung, ob ein unlogischer bzw. wirtschaftlich ungerechtfertigter Transportweg vorliegt und dass – bei angestrebter Durchfuhr durch Russland/Belarus in ein Drittland – der spätere Verbleib außerhalb Russlands/Belarus belegt werden kann.
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