Polen: Herstellererklärung beim Grenzübertritt nach und durch Russland und Belarus
Um die Umgehung von EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus zu verhindern, verlangen polnische Zollbeamte seit dem 22. März 2024 beim Grenzübertritt aus Polen nach Russland oder Belarus eine Erklärung des Herstellers der Waren.
Aufgrund eines Beschlusses des polnischen Finanzministeriums müssen Spediteure/Frachtführer bei der Ausfuhr von Waren, die unter EU-Sanktionen gegen Russland oder Belarus fallen, an der polnischen Grenze eine Erklärung des Herstellers der Waren vorlegen. Dies betrifft gemäß der Wirtschaftskammer Österreich Lieferungen nach Russland bzw. Belarus durch das jeweils andere Land und die Durchfuhr in Drittländer.
Damit soll verhindert werden, dass die Waren nach Russland und/oder Belarus umgeleitet werden. Die Maßnahmen stehen vermutlich im Zusammenhang mit der seit 20. März 2024 in Kraft getretenen „No Russia Clause“ im Rahmen des 12. Sanktionspakets zu sehen.
Laut der Meldung der Wirtschaftskammer Österreich muss die Herstellererklärung in polnischer Sprache abgefasst und von einer vertretungsbefugten Person des produzierenden Unternehmens unterzeichnet und abgestempelt werden. Sie gilt jeweils nur für einen LKW und muss im Original vorgelegt werden.
Der Mustertext in polnischer und deutscher Sprache steht Ihnen in der Meldung zur Verfügung.
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Guten Tag, wo findet man die Mustertexte in polnischer Sprache?
Vielen Dank
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Hallo Frau Sommer,
leider habe ich für Sie keine polnische Quelle gefunden. Das österreichische Bundesministerium der Finanzen hatte die Meldung im Newsletter 34 vom 30. April 2024 aufgegriffen. Dieser ist weiterhin zum Download verfügbar: Zum Download des BMF-Newsletters 34/2024
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0
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