Zollkontingente: ab 1. Juli wiedereröffnete Kontingente auf Antrag nutzbar
Bislang wurden bei nachträglichen Änderungen von Kontingenten (NKÄ) in ATLAS Auswertungen erstellt und durch die Hauptzollämter geprüft. Dazu teilte die Zollverwaltung mit, dass der Service NKÄ-Auswerteläufe im IT-Fachverfahren ATLAS zum 01. Juli 2024 eingestellt wird. Wird ein Zollkontingent seitens der EU-Kommission z. B. aufgrund von Rückgaben ungenutzter Mengen durch die Mitgliedstaaten wiedereröffnet, kann es erneut in Anspruch genommen werden.
Kommt es zu einer Wiedereröffnung, wird die neue Menge innerhalb von 10 Arbeitstagen von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt. In dieser Zeit bleibt das Kontingent gesperrt. Unabhängig vom Sperrdatum können mit Ankündigung einer Wiedereröffnung über das Verfahren Nacherhebung, Erstattung, Erlass (NEE) Anträge auf Gewährung der Zollkontingente gestellt werden. Laut Fachmeldung von 16. April 2024 ist dies auch rückwirkend möglich, solange die festgesetzten Fristen und Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 56 Abs. 3 Satz 2 UZK).
Erfahren Sie in der AEB Community mehr dazu wie Sie Zollkontingente für Waren ermitteln und weitere Fachinformationen erhalten Sie unter Zoll online.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare