Incoterms: Wissenstest mit Fallbeispiel und Seminar
In der letzten Woche waren die blauen und multimodalen Klauseln Thema in der AEB Community. Haben Sie bei dem Praxisfall mitgerätselt? Heute soll der Fokus auf die in im Alltag nicht seltenen Anfragen gelegt werden, die eine Vorab-Teillieferung mit einem anderen Verkehrsträger wünschen. Wie ist vorzugehen? Diskutieren Sie mit – hier oder im Seminar am 10. Juni.
Rückblick Schiffsverkehr: “Blaue Klauseln” für Schüttgut
Die Schiffsklauseln der Incoterms - gut für jeden? war die Frage im letzten Artikel und dabei wurde klar: Sie eignen sich nur für Schüttgut. Für Containertransporte u. ä. sollte lieber auf die multimodalen Klauseln zurückgegriffen werden. Haben Sie den Fall mithilfe der Checkliste lösen können?
Noch Fragen offen? Direkte Klärung im Seminar
📅 Datum: 10. Juni 2024
⏰ Uhrzeit: von 9.00 bis 12.30 Uhr
💻 Ort: Online (MS Teams)
🎓Dozent: Clemens Rude, zertifizierter Incoterms®2020 -Trainer
>> Zur Anmeldung: Incoterms® 2020 - das Wichtigste in Kürze
Wie auf die eigenmächtige Änderung des Incoterms im AWB auf FOB eines Frachtführers reagiert werden sollte, wurde nun im Kommentar geklärt. Der zweite Fall ist allerdings noch nicht gelöst...
Praxisfall: Vorab-Teillieferungen
Ein deutscher Großhändler vereinbarte mit seinem Kunden in Saudi-Arabien die Lieferung von flüssigen Chemikalien per Seefracht nach Jeddah. Jeweils ca. 60 Fass / Container,
>> CIF, Hafen Jeddah, ICC 2020.
Kurz vor den Lieferungen kommt seit Jahren immer wieder der Abruf: Wir benötigen dringend einige Fässer vorab per Luftfacht nach Mekka (Noor Air Int.), dem eigentlichen Ziel der Reise.
Wie soll nun mit den vertraglichen Verpflichtungen umgegangen werden?
Die Lösung erhalten Sie in der nächsten Woche direkt im Kommentar.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare