ICS2 startet mit Release 3
An diesem 3. Juni 2024 startet das Release 3 des Import Control System 2. Nachdem die ersten beiden Releases Summarische Eingangsanmeldungen für die Luftfracht abgedeckt haben, dehnt Release 3 dies schrittweise auf die anderen Verkehrszweige aus.
Auf Import Control System 2 - Release 3 ist folgender Zeitplan genannt:
Schritt 1: Im Zeitraum vom 3. Juni 2024 bis zum 4. Dezember 2024
müssen See- und Binnenschifffahrtsunternehmen von den bisherigen nationalen Systemen auf das ICS2-System der Europäischen Union umstellen.
Schritt 2: Der Zeitraum vom 4. Dezember 2024 bis zum 1. April 2025
ist für den Beginn der Nutzung von ICS2 durch Einzelfracht-Einreichende im See- und Binnenschiffsverkehr gedacht. Dabei melden Spediteure, Transporteure oder auch Warenempfänger, die Waren auf Schiffen transportieren lassen, nur die sie betreffenden Sendungen in ICS2 an (Einzelfrachtbrief/house bill of lading bzw. Konnossement/straight bill of lading), während in den Meldungen der Reedereien Detailangaben zu den so im Rahmen des „multiple filing“ angemeldeten Waren und beteiligten Parteien entfallen.
Schritt 3: Im Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 1. September 2025
müssen schließlich Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen auf ICS2 umstellen, sofern sie nicht schon im Rahmen des multimodalen Transports auf Schiffen unter Schritt 2 umgestellt haben.
Weiterführende Informationen inkl. der für eine Teilnahme an ICS2 nötigen Schritte finden Sie auf der vorgenannten Seite der EU-Kommission. Beachten Sie, dass in ICS2 im Allgemeinen mehr bzw. genauere Daten gefordert werden als in den bisherigen Systemen. Dazu zählen
- die HS-Warennummer (6-stellig) der Waren mit kommerziellem Charakter (d.h. B2B und B2C)
- die EORI-Nummer des in der EU ansässigen Empfängers, sofern diese Nummer einer Partei zugewiesen wurde. Die Parteien müssen dem ENS-Meldepflichtigen ihre EORI-Nummer zur Verfügung stellen.
- die Informationen über den Verkäufer und den Käufer (oder alternativ den Eigentümer der Waren, wenn es sich bei der Sendung nicht um ein Handelsgeschäft handelt) für Waren mit Endbestimmung Europäischen Union.
Werden Sie als Empfänger einer Sendung nach Ihrer EORI-Nummer für ICS2 gefragt, empfiehlt es sich, die Verwendung in einem Begleitschreiben festzulegen: Praxistipp für ICS2: Umgang mit der eigenen EORI-Nummer.
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