BAFA: Merkblatt zu Allgemeinen Genehmigungen aktualisiert
Die drei Maßnahmenpakete des BAFA zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle, die zum 1. September 2023, 1. Januar 2024 und 1. April 2024 in Kraft traten, hatten auch eine umfassende Überarbeitung des Merkblatts zu Allgemeinen Genehmigungen (AGG) sowie des Registrier- und Meldeverfahrens zur Folge. Erfahren Sie hier mehr zur Aktualisierung.
Wie im Artikel BAFA: Neue Allgemeine Genehmigung sowie Anpassung und Erweiterung bestehender Allgemeiner Genehmigungen bereits berichtet, wurden die AGG grundlegend überarbeitet. Seit 1. April 2024 existieren nun insgesamt 29 nationale Allgemeine Genehmigungen. Diese AGG sind derzeit bis zum 31. März 2025 befristet und werden regelmäßig aktualisiert und verlängert. Hinzu kommen weitere neun AGG der Union, die unbefristet gültig sind.
Da die Nutzung einer AGG im Grundsatz der Nutzung einer Einzelgenehmigung vorrangig ist, geht mit diesen Anpassungen auch eine gesteigerte Eigenverantwortung auf Seiten der Ausführer einher, die Nutzung von bestehenden AGG vor dem Antrag auf eine Einzelgenehmigung sorgfältig zu prüfen.
Eine Übersicht über alle derzeit gültigen Allgemeinen Genehmigungen finden Sie auf www.bafa.de/agg oder unter 1.3 in dem Merkblatt mit Stand vom 22. April 2024. Kapitel 2 behandelt die AGG für Dual-Use-Güter und Kapitel 3 die AGG für Rüstungsgüter. In Kapitel 4 wird das Registrier- und Meldeverfahren erläutert.
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