E-Autos aus China: Ab Juli 2024 Ausgleichszölle erwartet
Anfang Oktober 2023 hat die EU-Kommission eine Untersuchung zu Elektroautos aus China eingeleitet. Damit sollte festgestellt werden, ob diese durch unrechtmäßige Subventionen die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gefährden. Jetzt steht fest: Sollten die chinesischen Behörden nicht zeitnah einlenken, können ab 4. Juli 2024 bei Importen vorläufige Ausgleichszölle fällig werden.
Die Untersuchung umfasste batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit der Warennummer 87038010, die vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 aus China nach Europa importiert wurden. Aus den untersuchten Stichproben der verschiedenen Hersteller hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung vom 12. Juni 2024 bereits die Ergebnisse veröffentlicht und die voraussichtliche Höhe der Ausgleichszölle je nach chinesischem Hersteller:
- BYD: 17,4 %
- Geely: 20 %
- SAIC: 38,1% und
- Mitarbeitende Unternehmen, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden: 21 %
- Alle anderen Unternehmen: 38,1 %
Nach Veröffentlichung einer Verordnung im Amtsblatt, die spätestens am 4. Juli 2024 vorgesehen ist, können Hauptzollämter von Importeuren der betroffenen Waren eine zusätzliche Sicherheitsleistung fordern, um die vorläufigen Ausgleichszölle abzusichern. Diese werden zusätzlich zu den bestehenden Importzöllen auf Elektroautos erhoben. Ergeben sich aus dem anschließenden Verfahren keine endgültigen Ausgleichszölle, werden die einbehaltenen Sicherheiten zurückerstattet. Im Laufe des Verfahrens wird auch festgelegt, ob die endgültigen Maßnahmen bereits ab 5. April 2024 gelten und Ausgleichszölle damit rückwirkend erhoben werden.
Ab sofort sind die betroffenen Parteien am Zug. Vor Inkrafttreten der endgültigen Maßnahmen – spätestens am 2. November 2024 – haben jetzt interessierte Parteien zunächst die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Sollte die EU Ausgleichszölle beschließen, gelten diese zunächst für fünf Jahre.
In der Folge werden Gegenmaßnahmen aus China erwartet.
Damit fährt die EU allerdings einen deutlich moderateren Kurs als die US-amerikanische Regierung. Diese hatte zahlreiche Strafzölle ab 1. August 2024 auf Waren chinesischen Ursprungs angekündigt: US-Zollerhöhung auf chinesische Produkte. Für Elektrofahrzeuge aus China sollen 100 % zusätzlicher Zoll beim Import in die USA erhoben werden.
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Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1866 der EU-Kommission im Amtsblatt der EU treten die angekündigten Ausgleichszölle in Kraft. Es gab leichte Anpassungen durch Stellungnahmen interessierter Parteien.
Eine Übersicht über die Ausgleichszölle bietet auch die Pressemitteilung der EU-Kommission vom 4. Juli 2024:
- BYD: 17,4 %
- Geely: 19,9 %
- SAIC: 37,6 % und
- Mitarbeitende Unternehmen, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden: 20,8 %
- Alle anderen Unternehmen: 37,6 %
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0
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