14. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft
Am 24. Juni wurde das 14. Sanktionspaket der EU gegen Russland beschlossen. Es trat am Folgetag in Kraft. Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, Russlands Wirtschaft weiter zu schwächen und Umgehungen der Sanktionen noch wirksamer zu verhindern.
Die restriktiven Maßnahmen gegen Russland beschäftigen schon längst nicht mehr nur Unternehmen mit unmittelbarem Russland-Geschäft. Geschäftsvorgänge mit bestimmten, in der Embargo-Verordnung gelisteten Gütern müssen auch auf Umgehungsrisiken geprüft werden. Das 14. Sanktionspaket weitet diese Kontrollen nun auf Tochtergesellschaften außerhalb der EU aus. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
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116 neue Einträge auf der CFSP-Liste: 69 Personen und 47 Einrichtungen
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Ausweitung der Ausfuhrbeschränkungen für Industriegüter und fortgeschrittene Technologien: Ausfuhrbeschränkungen für 9 weitere Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittener Technologie wie z. B. Mikrowellen- und Antennenverstärker, Flugdatenschreiber und geländegängige Fahrzeuge. Ausweitung der Ausfuhrverbote für bestimmte Arten von Industrieprodukten, Chemikalien, Kunststoffen, Fahrzeugteilen und Maschinen sowie strengere Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittener Technologie an weitere 61 Unternehmen (28 in Russland und 33 in Drittländern).
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Maßnahmen im Bereich Flüssigerdgas (LNG) und Maßnahmen gegen Schiffe, die den Krieg Russlands unterstützen: Verbot aller künftigen Investitionen in LNG-Projekte und Ausfuhren zugunsten dieser Projekte sowie der Umladung von russischem LNG in EU-Häfen. Außerdem Zugangsverbot bestimmter Schiffe zu EU-Häfen.
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Best-Effort-Verpflichtungen in Bezug auf Tochterunternehmen außerhalb der EU: EU-Unternehmen werden verpflichtet, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, dass sich ihre Tochtergesellschaften in Drittländern nicht an Aktivitäten beteiligen, die die Sanktionen der EU untergraben.
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Sorgfaltspflichten für gemeinsame Güter mit hoher Priorität: EU-Unternehmen müssen Mechanismen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten einführen, um zu vermeiden, dass gemeinsame Güter mit hoher Priorität nach Russland gelangen und außerdem dafür sorgen, dass ihre ausländischen Tochtergesellschaften ebenso verfahren.
- Erweiterung einfuhrbezogener Maßnahmen: Verschärfung des Einfuhrverbots für russische Diamanten und Einfuhrverbot für Helium.
Detaillierte Informationen zu den neuen Maßnahmen finden sich in der Pressemitteilung und in den FAQs der EU.
>> Zur Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
>> Zur Verordnung (EU) 2024/1739 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
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Hallo,
wichtige Ergänzung: Mit Verordnung (EU) 2024/1865 des Rates vom 29. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (europa.eu) wurden fast schon klammheimlich das Embargo gegen Weißrussland erheblich verschärft/weitgehend an das Russland Embargo angeglichen.
Gruß
Klaus Kühnel
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Klaus Kühnel: Vielen Dank für diese wichtige Ergänzung. Beide Verordnungen haben im Juli zu Erweiterungen des Handbuchs Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung geführt, siehe dazu auch: Genehmigungscodierungen: Aktualisiertes Handbuch und ATLAS-Infos
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