EU ändert die Schutzmaßnahmen für Stahlprodukte
Seit 2019 hat die EU endgültige Schutzmaßnahmen für Stahlimporte erlassen und schützt so den europäischen Stahlsektor vor Überkapazitäten bzw. den handelspolitischen Maßnahmen anderer Länder. Nach Überprüfung werden die Maßnahmen nun angepasst. Das betrifft sowohl Kontingentregelungen als auch die Regelungen für einzelne Länder.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 vom 24. Juni 2024 traten die Änderungen in Kraft. Betroffen sind Waren aus Eisen und Stahl aus den Kapiteln 72 und 73. Für diese gelten länderabhängige Kontingentmengen, die im Anhang IV.1 gelistet werden.
Bestimmungen für einzelne Länder
Waren aus den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein sind von den Schutzmaßnahmen nicht betroffen, außerdem werden Ausnahmen für Entwicklungsländer definiert. Für einige Entwicklungsländer gelten die Ausnahmen nur eingeschränkt. Im Anhang III.2 werden die geänderten Zuordnungen von Ländern und Warenkategorien in einer tabellarischen Übersicht dargestellt.
Ab dem 1. Juli 2024 gelten die Zollkontingente auch für Einfuhren aus Mosambik.
Kontingentmengen
Ermitteln Sie vor Ihrem Import, ob noch ausreichende Kontingentmengen vorhanden sind. Eine kurze Anleitung dazu erhalten Sie hier in der Community: Zollkontingente für Waren ermitteln.
Bleiben länderabhängige Kontingente ungenutzt, besteht die Möglichkeit der Übertragung dieser Restkontingente. In der Tabelle im Anhang IV.3 wird die Höhe von Restkontingenten festgelegt, die auch für andere Länder zugänglich sind.
Die aktuellen Schutzmaßnahmen gelten bis zum 30. Juni 2026.
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