Handbuch aktualisiert: Neue Genehmigungscodierung aufgenommen
Zum 1. September wurde das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung erneut aktualisiert. Aufgenommen wurde eine Codierung zu Luxusgütern im Kontext der Russland- und Belarus-Embargos.
Neu im Handbuch: Y748
Nach zwei Aktualisierungen im Juli wurde das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung zum 1. September erneut angepasst. Neben kleinen redaktionellen Änderungen wurde die Codierung Y748 aufgenommen, mit denen Waren, die nicht unter die Verbote gemäß Artikel 1ga Abs. 1 der VO (EG) 765/2006 fallen, gekennzeichnet werden können.
Der Artikel bezieht sich auf Luxusgüter. Er wurde zum 1. Juli neu in das Belarus-Embargo aufgenommen und besagt: It shall be prohibited to sell, supply, transfer or export, directly or indirectly, luxury goods, whether or not originating in the Union, as listed in Annex XXV, to any natural or legal person, entity or body in Belarus or for use in Belarus.
Im Anhang XXV werden die entsprechenden 8-stelligen Warennummern von Pferden, Kaviar, Trüffel, Zigarren, Teppichen, Banknoten, Fahrzeugen über 50.000,00 Euro und mehr gelistet.
Seminar-Tipp: Unterlagencodierungen in ATLAS AES 3.0
Wer mehr zu Unterlagencodierungen im Allgemeinen wissen will, kann sich für das Seminar Unterlagencodierungen in ATLAS AES 3.0 anmelden. Dieses Seminar kann Dozent Johannes Lieb auch gerne firmenindividuell halten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Termin nur für Mitarbeitende aus Ihrem Unternehmen wünschen, in dem Sie ganze konkrete Fälle durchgehen wollen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare