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Sanktionsrecht: Treffer auf der SDN-Liste - wie würden Sie entscheiden?

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Kommentare

2 Kommentare

  • Claas-Heeren Braitsch

    Wenn ich nicht selbst auf dieser Liste landen möchte, bliebt mir doch nur die Geschaftsbeziehung mit diesem Kunden zu beenden.

    Gruß aus Leer

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  • Julia Schmid

    Hallo Herr Braitsch,

    vielen Dank für Ihre Antwort. 

    Sie haben recht, dass bei US-Sanktionslisten Vorsicht geboten ist, da bei Verstoß die Gefahr droht, selbst auf einer US-Sanktionsliste zu landen. Allerdings sollte die Listung von Geschäftspartnern auf US-Sanktionslisten nicht pauschal zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen führen. Bei Treffern auf US-Sanktionslisten ist immer der Einzelfall zu betrachten. Die SDN-Liste ist nur in Teilen relevant für Nicht-US-Personen, damit führt nicht jeder Treffer zu einem Verbot. In vielen Fällen können die Geschäftsbeziehungen grundsätzlich fortgeführt werden, jedoch unter erhöhter Sorgfalt. 

    Eine detaillierte Ausführung finden Sie in der heute veröffentlichten Auflösung des Fallbeispiels

    Viele Grüße

    Julia Schmid

     

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