Neue Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete ab 2025
Ab 1. Januar 2025 müssen laut neuem Postgesetz schwere Pakete in zwei Gewichtsstufen mit einem sichtbaren und verständlichen Hinweis gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt für Pakete von Unternehmen ebenso wie für Pakete von Privatpersonen. Lesen Sie hier, was sich ändert und wie AEB beim korrekten Labeldruck unterstützt.
Das im Juli 2024 veröffentlichte Postgesetz erneuert das Gesetz von 1997. Es berücksichtigt die Entwicklungen der Zeit: So ersetzt digitale Kommunikation heute vielfach die Briefpost. Allerdings haben Paketlieferungen durch den Ausbau des Online-Handels stark zugenommen.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten daher neue Rahmenbedingungen zum Paketversand, um unter anderem Menschen beim Umgang mit schweren Paketen besser zu schützen. So sollen Pakete ab 20 Kilo nur noch von zwei Menschen gemeinsam oder mit technischer Unterstützung befördert werden. Dazu müssen die Versandetiketten um einen sichtbaren und verständlichen Hinweis über das Gewicht des Pakets erweitert werden. Unterschieden werden Pakete mit einem Gewicht über 10 kg bis 20 kg sowie über 20 kg. Erste Transportdienstleister informieren auf ihren Websites über die Umsetzung ihrer neuen Labels, die z. B. ein Piktogramm enthalten.
Neue Labels in Carrier Connect von AEB einbinden
AEB unterstützt alle Carrier Connect Kunden bei der Umstellung ihrer Labels. Im AEB Help Center informiert der Artikel Carrier Connect: Das neue Postgesetz – Kennzeichnungspflicht von schweren Paketen über den aktuellen Stand der neuen Etiketten. Betroffene können sich in den im Artikel verlinkten Releasenotes auf dem Laufenden halten, damit sie keine Updates verpassen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare