Neue Zollformulare: ABD und AGV
Im August 2024 hat die deutsche Zollverwaltung angekündigt, dass Papierdokumente bei Exporten weiterhin Verwendung finden. Diese garantieren, dass auch bei IT-Systemausfällen Waren reibungslos exportiert werden können. Ab 23. November 2024 werden die neu gestalteten Dokumente ABD und AGV in ATLAS zollseitig umgesetzt. Das teilnehmerseitig generierte Einheitspapier Ausfuhr / Sicherheit (EPAS) für das Notfallverfahren folgt in einem zweiten Schritt.
Das Wichtigste vorab: Verwenden Sie eine AEB-Anwendung für Ihre Exportabwicklung, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Die neuen PDF-Dokumente werden durch die Zollverwaltung erstellt und Ihnen über die AEB-Anwendungen zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt auch später für den Nachfolger des EPAS.
Auch ohne Papier möglich
Vorgesehen ist grundsätzlich, dass mit der europaweiten Umstellung aller nationaler IT-Systeme gemäß dem Unionszollkodex keine Papierdokumente mehr benötigt werden. In einem Leitfaden der EU-Kommission mit Stand November 2023 wird der digitalisierte Prozess für Ausfuhren kurz beschrieben:
After the deployment of the Automated Export System (AES), the MRN shall be presented in form of a barcode at the customs office of exit. Customs administrations shall accept this barcode if it is provided in a readable form, irrespectively of the means of presentation (e.g. mobile phone, tablet, paper document etc.).
Sobald alle Mitgliedstaaten die nationalen Ausfuhrsysteme auf AES umgestellt haben, soll die MRN für Ausfuhr- und Ausgangsstellen ausreichen.
In Export Filing: ATLAS steht Ihnen das MRN/LRN-Dokument (Laufzettel) zur Verfügung.
Die neuen Vordrucke ab 23. November 2024
Mit dem Fokus auf das Betriebskontinuitätsverfahren – bislang Notfallverfahren – werden nun EU-einheitliche Vordrucke für das Ausfuhrbegleitdokument (BK-ABD) umgesetzt. Im gleichen Layout wurde der Ausgangsvermerk umgestaltet. Diese werden in folgendem Artikel ausführlich behandelt: Neue Zollformulare ab November 2024: ABD, AGV und VBD.
Hinweis: In der zugehörigen ATLAS – Info 0637/24 wird außerdem formuliert: [...] D.h. das ABD darf auch bei Übermittlung einer elektronischen Ausfuhranmeldung weiterverwendet werden und ist in allen Mitgliedstaaten gültig. Unternehmen können daher auch außerhalb des Betriebskontinuitätsverfahrens die neuen Dokumente verwenden.
Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit (EPAS)
Das bisherige Einheitspapier Ausfuhr / Sicherheit (EPAS) wird ebenfalls durch die neue Dokumentenvorlage abgelöst. Nach bisheriger Planung soll diese spätestens mit dem Ende der EU-weiten Übergangsphase verwendet werden.
Bitte beachten Sie: AEB stellt den Vordruck zum Einheitspapier Ausfuhr Sicherheit (EPAS) fristgerecht auf das Design des Betriebskontinuitätsverfahrens (BK-ABD) um und informiert Sie zuverlässig über die Änderung.
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Auf Nachfrage beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) des Zolls wurde der neue Zeitpunkt für die Umstellung der Ausfuhrbegleitdokumente und Ausgangsvermerke mitgeteilt: Die Umstellung wird im Laufe des 26. November 2024 erfolgen.
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Hallo Frau Ulrich,
wir haben heute gegen 11:00 die ersten ABD's im neuen Format übermittelt bekommen. Gerade sehe ich, dass weitere ABD's wieder mit dem alten Format übermittelt wurden. Woran liegt das?
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Hallo Frau Kaiser,
danke für diesen Einblick. Ausfuhrbegleitdokumente und Ausgangsvermerke werden als PDF-Dokument durch den Zoll erstellt. Über die AEB Anwendungen werden Ihnen diese zur Verfügung gestellt. Im Moment liegen uns noch keine Kenntnisse vor, warum die Zollverwaltung auf das ursprüngliche Layout zurück gewechselt hat. Sollten wir zum weiteren Zeitplan noch etwas erfahren, gebe ich die Informationen hier gerne weiter.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0 -
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) hat sich bereits auf unsere Nachfrage zurückgemeldet. Aufgrund von technischen Problemen wurde heute zunächst wieder das alte Ausfuhrbegleitdokument zur Verfügung gestellt. Der nächste Zeitpunkt für die Umstellung auf das neue Layout ist voraussichtlich am 27. November 2024 ab 11 Uhr.
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Hallo Frau Ullrich,
uns fällt bei den neuen Formularen auf, dass im Feld für den Ansprechpartner des Anmelders die Telefonnummer nicht vollständig angezeigt wird. Obwohl wir sie in den Stammdaten korrekt hinterlegt haben, fehlen die letzten Stellen der Durchwahl. Ist das ein Problem der Zeichenanzahl des Feldes seitens des Zolls? Oder müssen wir hier den AEB-Support kontaktieren?
Viele Grüße aus Minden
Claudia Löhrmann
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Hallo Frau Löhrmann,
das sollten wir im Support-Team von AEB prüfen. Alles, was in Export Filing: ATLAS oder ASSIST4 Export im Feld für den Ansprechpartner angezeigt wird, sollte auch vollständig im neuen Ausfuhrbegleitdokument angezeigt werden.
Werden die Feldinhalte bereits über angeschlossenen Vorsysteme nur unvollständig gefüllt, ist es am einfachsten, dies am konkreten Vorgang zu prüfen. Hier finden Sie den schnellen Link zum Ticket an den AEB Support.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0 -
Hallo Frau Ulrich, das verwirrt mich jetzt ein bisschen. Bisher hieß es, dass die Daten im ABD nicht von AEB-Software kommen. Wir hatten das Thema vor einiger Zeit, als auf einmal unser Firmenname nicht mehr vollständig angedruckt wurde. Ich wurde damals an den Zoll verwiesen. Da habe ich auch jetzt die Anfrage gestellt, da die Angaben im ABD 'etwas' überaltet sind - und unsere Daten in AS4 und Export Filing korrekt/aktuell. Daher bin ich davon ausgegangen, dass es nicht von Ihrer Site aus kommt.
LG Monika Mund
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Hallo Frau Mund,
das ist auch korrekt. Die Felder im Ausfuhrbegleitdokument werden durch die Daten in der Ausfuhranmeldung gefüllt und das PDF-Dokument durch den Zoll erstellt. Die Angaben zum Firmennamen werden durch das Stammdatenmanagement des Zolls über die EORI gesteuert. Daher hat AEB darauf keinen Einfluss.
Meine Rückfrage zum Vorgang von Frau Löhrmann ist, ob die Daten des Ansprechpartners vollständig in der Ausfuhranmeldung vorhanden sind oder dort bereits fehlen. Das können wir einfach im Vorgang direkt prüfen. Ggf. ist dann der Weg zum Zoll der nächste richtige Schritt.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0 -
Hallo Frau Ullrich,
die Daten sind im Vorsystem tatsächlich unvollständig. Mir stellt sich jetzt die Frage, von woher zieht sich das System die Daten und wo muss ich sie pflegen. Denke, das wäre dann die Frage an Ihren Support, richtig?
Viele Grüße aus Minden
Claudia Löhrmann
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Hallo Frau Löhrmann,
das wär perfekt! dann nehmen wir den Ball auf und prüfen, woran das liegen kann.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich0
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