Neue Zollformulare ab November 2024: ABD, AGV und VBD
Mit der europaweiten Umstellung auf das Automated Export System (AES) sollte zunächst auch das Ausfuhrbegleitdokument in Papierform entfallen. Bereits im Oktober 2023 war klar: Zur Absicherung des Betriebskontinuitätsverfahrens bleiben Dokumente in Papierform weiter notwendig. Mit einer Teilnehmerinformation liefert die Zollverwaltung jetzt die neuen Layouts für Ausfuhrbegleitdokumente, Ausgangsvermerke und Informationen zu den Versandbegleitdokumenten.
Ab 23. November 2024 werden die neuen Layouts in den Fachverfahren ATLAS Ausfuhr und Versand umgesetzt. In einer ATLAS – Info vom 26. Juli 2024 gibt der Zoll die Musterdokumente zum BK-ABD und Ausgangsvermerk vorab weiter. Dort sind nach der Umstellung deutlich mehr Angaben verfügbar.
Ausfuhrbegleitdokument und Ausgangsvermerk
Das Ausfuhrbegleitdokument wird umbenannt: Mit der Überlassung erhalten Unternehmen dann ein Betriebskontinuität-Ausfuhrbegleitdokument (BK-ABD, engl. BC-EAD) im PDF-Format.
Der Ausgangsvermerk übernimmt zukünftig das Layout des BK-ABD, so dass die Felder in beiden Dokumenten übereinstimmen. Auf der dritten Seite des AGV können – wie bisher – Abweichungen dokumentiert werden.
Neu auf der Ebene der Grunddaten ist unter anderem:
- Local Reference Number (LRN) und Sendungsnummer (Referenznummer / UCR) werden getrennt dargestellt – bisher sind beide Angaben im Feld „Bezugsnummer“
- Angabe der Bewilligung
- Angaben zum Beförderer
- Ansprechpartner für Anmelder, Vertreter und Warenort
- Zusätzliche Informationen
- Referenzen: Sonstige Verweise, Transportdokumente, Vorpapiere oder Unterlagen
- Angaben zu Handel und Transport wie Lieferbedingung, Art des Geschäfts oder grenzüberschreitendes Beförderungsmittel
- Weitere Zollstellen: Überwachungszollstelle und Gestellungszollstelle
Innerhalb der Positionen wurden ebenfalls neue Felder aufgenommen, unter anderem:
- Sendungsnummer (Referenznummer / UCR)
- Zusätzlicher Beteiligter in der Lieferkette
- Länderangaben: Ursprungsland und Versendungsregion
- Bewilligung
- Referenzen werden getrennt: Unterlage, Vorpapier, sonstige Verweise
- TARIC-Zusatzcodes
- CUS-Nummer
Eine Übersicht der fachlichen Neuerungen zu ATLAS AES 3.0, finden Sie im Help Center von AEB. Dazu gehören unter anderem: Export und Versandverfahren: LRN oder MRN, Angaben zum Beförderer, Codierte Unterlagen, Zweimal neue Länderangaben und CUS-Nummer sicher ermitteln.
Versandbegleitdokument (VBD)
Derzeit ist im NCTS-Versandverfahren die Phase 4 in Deutschland umgesetzt. Am 23. November 2024 erfolgt laut ATLAS – Info eine zollseitige Umstellung des Versandbegleitdokument-Layouts auf Phase 5. Ab diesem Zeitpunkt wird ein neues Layout für Versandbegleitdokumente eingeführt. Ein Muster ist der Teilnehmerinformation nicht beigefügt.
Einsehbar ist dieses derzeit in den Anhängen der Durchführungsverordnung zum Unionszollkodex: Delegierte Verordnung (EU) 2024/249 im Anhang IV zur Änderung von Anhang B-02.
-
Auf Nachfrage beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) des Zolls wurde der neue Zeitpunkt für die Umstellung der Ausfuhrbegleitdokumente und Ausgangsvermerke mitgeteilt: Die Umstellung wird im Laufe des 26. November 2024 erfolgen.
1 -
Seit kurzem wurde das Layout des neuen Ausfuhrbegleitdokument durch die Zollverwaltung angepasst. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner werden nicht länger in den BK-ABD aufgenommen.
0
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
2 Kommentare