Jetzt live: Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)
Mit dem Wartungsfenster am 23. November 2024 wird die deutsche Zollverwaltung das Verfahren der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE - Centralised Clearence Export) in Betrieb nehmen. Unternehmen werden dann in ATLAS von Zollstellen aus anderen Mitgliedstaaten über Kontrollen oder die erforderliche Vorlage von Dokumenten elektronisch informiert.
„Die Zentrale Zollabwicklung wird künftig der Gold-Standard sein“, prognostiziert Senior Customs Experte Carsten Bente von AEB. Schon jetzt konsolidieren immer mehr international agierende Unternehmen ihre Zollabwicklung an einem europäischen Standort, aber agieren von ihren Betriebsstätten in EU-Mitgliedstaaten aus. Mit der fortschreitenden EU-Zollreform wird der transeuropäische Datenaustausch stetig verbessert und soll in Deutschland mit ATLAS 10.2 dann auch für den Import möglich sein.
CCE konkret in Deutschland
Mit den am nächsten Wochenende eingespielten Änderungen kann der Nachrichtenaustausch beim Verfahren CCE zwischen Ausfuhrzollstelle und Gestellungszollstelle elektronisch erfolgen. Voraussetzung ist, dass, der beteiligte Mitgliedstaat das Verfahren ebenfalls umgesetzt hat. Bei Bestandsbewilligungen ist zudem ein neues Konsultationsverfahren erforderlich.
Der Stand von CCE wird in der ATLAS-Info 0673/2024 beschrieben. Mitgliedstaaten, die dem Verfahren beitreten, werden in weiteren ATLAS-Infos gemeldet.
Haben Sie bereits die Zentrale Zollabwicklung bei der Ausfuhr bewilligt und wird das neue Verfahren in Betrieb genommen, dürfte das Erfordernis entfallen, eine separate Extrastat-Meldung abzugeben und/oder die Gestellungszollstelle separat über die Ausfuhren zu benachrichtigen – sofern ein solches Erfordernis bei Ihnen überhaupt besteht.
Ablauf an den Zollstellen
Ausfuhrvorgänge der CCE unterliegen an deutschen Ausfuhrzollstellen anlog zum Verfahren SDE zunächst einer Wartezeit, danach werden sie an die Gestellungszollstelle im Mitgliedstaat übersendet. Verlangt die Gestellungszollstelle die Vorlage von Dokumenten, kontaktiert sie die Ausfuhrzollstelle, die diese bei den Beteiligten anfordert. Die Art der Dokumentenvorlage oder der Kontrollmaßnahme wird codiert weitergegeben. Dokumente müssen von Ausführern oder Anmeldern direkt an die Gestellungszollstelle übermittelt werden.
Ausblick: Nachträgliche bzw. rückwirkende Ausfuhranmeldungen
Entgegen der bisherigen Ankündigung wird die Möglichkeit zur nachträglichen bzw. rückwirkenden Ausfuhranmeldung auf das Wartungsfenster am 22. Februar 2025 verschoben.
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📅 Datum: 21. November
⏰ Zeit: 10.00 bis 11.30 Uhr
💻 Ort: Online (MS Teams)
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