EU Dual-Use-Güter: Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert
Am 7. November wurde der Anhang I der EU Dual-Use-Verordnung aktualisiert. Bei Exportkontroll-Prüfungen im Unternehmen liefern auch rechtlich unverbindliche Hilfsmittel gute Anhaltspunkte. Das Umschlüsselungsverzeichnis wurde durch die EU im November überarbeitet, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) liefert bereits ein aktuelles Stichwortverzeichnis.
Der Anhang I der EU-Dual-Use-VO fasst die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter aus den Exportkontrollregimen zusammen. Mehr zu den Aktualisierungen lesen Sie in der AEB Community: Aktualisierter Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung ab 8. November in Kraft.
Rechtlich verbindlich kann eine Prüfung von Gütern nur gegen die Güterlisten selbst durchgeführt werden, doch zur Unterstützung stehen unter anderem folgende rechtlich unverbindliche Hilfsmittel zur Verfügung.
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Umschlüsselungsverzeichnis: Dieses bietet auf Basis der Warentarifnummer Hilfestellung beim Auffinden der möglicherweise in Frage kommenden Güterlistennummer.
Die EU-Kommission hat das neue Verzeichnis am 12. November 2024 veröffentlicht. Dieses ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 gültig. Voraussichtlich wird mit der Änderung der Kombinierten Nomenklatur ab 1. Januar 2025 das Umschlüsselungsverzeichnis nochmals überarbeitet.
>> Zur Dual Use Correlation table 2024
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Stichwortverzeichnis: Laut BAFA ist dies eine praktische Hilfe für den Benutzer sein, gehört aber weder zum Text der Ausfuhrliste noch zum Text der EU-Dual-Use-Verordnung und hat keine rechtliche Verbindlichkeit.
Mit einem Stichwort zur Warenbeschreibung lässt sich eine Zuordnung zur Güterlistennummer ermitteln. Das Stichwortverzeichnis umfasst neben der EU Dual-Use-Verordnung auch die Güterlisten der Ausfuhrliste Teil 1 A und Teil 1 B.
In der Ausgabe vom November 2024 wurden nun auch die neuen Unternummern aus der Aktualisierung des Anhang I aufgenommen.
>> Zum unverbindlichen Stichwortverzeichnis
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