EU bietet Website zur elektronischen Rechnung
Während Unternehmen in Deutschland seit Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können müssen, wird die Ausstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt wirklich verpflichtend. Und wie ist das in anderen Mitgliedstaaten? Hier gelten jeweils andere Zeitpläne. Eine Website der EU bietet Überblick und schnellen Zugriff auf nationale Vorschriften.
Vorschriften der Mitgliedstaaten
In Belgien, Polen oder Frankreich wird die elektronische Rechnung erst ab 2026 verpflichtend, in anderen Ländern wurde sie bereits umgesetzt. Einen Überblick über die Zeitpläne, die nationale Gesetzgebung und technischen Spezifikationen bietet die Europäische Union auf der Website zu eInvoicing.
In regelmäßigen Abständen werden die einzelnen Länder-Factsheets für alle Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Lichtenstein und Island aktualisiert. Sie erhalten dort schnellen Einblick in den aktuellen Stand der Gesetzgebung sowie weiterführende Verlinkungen.
Zielsetzung: ViDA
Mit der Mehrwertsteuerreform der EU – VAT in the Digital Age (ViDA) - sollen weitere Fortschritte in der Digitalisierung erreicht werden. Diese wurde Anfang November 2024 beschlossen und die Verabschiedung der Regeln wird noch im Frühjahr 2025 erwartet. Demnach gilt ab Juli 2030 eine Verpflichtung zur E-Rechnung bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zwischen Unternehmen.
Fokus auf die nationale Umsetzung
In Deutschland ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Umfeld zuständig. Dieses stellt auf seiner Website ein FAQ und Glossar zur E-Rechnung zur Verfügung sowie das detaillierte BMF-Schreiben vom Oktober 2024. In den FAQ können Sie unter anderem die Ausnahmeregelungen nachsehen oder erfahren, welche Formate verpflichtend sind.
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