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F-Gas-Verordnung: Unterlagencodierungen und Registrierungen im F-Gas-Portal

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Kommentare

2 Kommentare

  • Thomas Hartinger

    Vorgenannte ATLAS-Info 700/25 wurde durch ATLAS-Info 742/25 ersetzt. Als Änderungen sind darin hervorgehoben:

    Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass im Bereich Ausfuhr Änderungen bei den Codierungen Y121, Y163, Y798 und Y799 erforderlich waren. Die mitzuteilenden Mengen sind ab sofort im Datenfeld „Referenznummer“ statt „Detail“ anzugeben.
    Zum Bereich ATLAS-Versand wird zu gegebener Zeit eine gesonderte ATLAS-Info veröffentlicht.

    sowie der Hinweis

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle bei der angemeldeten Warennummer angezeigten Bedingungsblöcke der u.a. TARIC-Maßnahmen (unabhängig von einer ggf. technischen Reaktion des Zollabfertigungssystems ATLAS) hinsichtlich der vorgenannten Verordnungen fachlich abzuprüfen sind und die dabei zutreffenden Codierungen aus jeder der Tabellen (Bedingungsblöcke) in der Zollanmeldung (Positionsebene) anzugeben sind.
    Die Mehrfachnennung derselben Codierung ist dabei nicht erforderlich und nicht zulässig.

    Wenn Sie in unserer Software die TARIC-Prüfungen aktiviert haben, unterstützt Sie der Assistent bei der Auswahl der Unterlagencodierungen.

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  • Thomas Hartinger

    Auch ATLAS-Info 736/25 behandelt fluorierte Treibhausgase (F-Gase), sowie Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS-Waren).

    Demnach müssen Ausführer von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, über eine gültige Registriernummer im sog. F-Gas-Portal der EU-KOM verfügen und diese in der entsprechenden Ausfuhranmeldung mit der TARIC-Codierung Y123 angeben

    Sofern Sie v.g. Waren unter Inanspruchnahme einer Ihnen erteilten Bewilligung für die
    vereinfachte Zollanmeldung (Bewilligung SDE Ausfuhr/PV) ausführen, werden Sie gebeten,
    einmalig Ihre gültige Registriernummer im F-Gas Portal mit Bezug zu Ihrer
    Bewilligungsnummer dem für Sie zuständigen Hauptzollamt mitzuteilen.

    Die Anmeldung von Waren, die unter die Verordnung (EU) 2024/590 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, fallen (sog. ODS-Waren) und für welche eine entsprechende Ausfuhrlizenz (Codierung E013) sowie Registrierung im ODS Portal der EU-KOM (Codierung Y797) vorgeschrieben ist, ist unter Inanspruchnahme der Bewilligung SDE Ausfuhr/PV nicht zulässig und muss im Normalverfahren erfolgen.

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