F-Gas-Verordnung: Unterlagencodierungen und Registrierungen im F-Gas-Portal
Die Menge an fluorierten oder teilfluorierten Kohlenwasserstoffen innerhalb der EU soll bis 2050 vollständig auf null reduziert werden. Laut einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2024 benötigen neben Importeuren mittlerweile auch Exporteure von betroffenen Waren eine Registrierung im F-Gas-Portal der EU und müssen diese in Zollanmeldungen melden. Beispielsweise ist diese auch bei KFZ-Exporten seit 15. Januar 2025 verpflichtend und sollte daher rechtzeitig beantragt werden.
Registrierung im F-Gas-Portal der EU
Die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) meldet, dass es seit Inkrafttreten der Maßnahmen aus der Verordnung (EU) 2024/573 sowie der zugehörigen Durchführungsverordnung (EU) 2025/33 zu Verzögerungen kommt. Insbesondere die Registrierung von Unternehmen im F-Gas-Portal der EU scheint störungsanfällig zu sein. Dort sollen Unternehmen eine Registrierungs-ID erhalten, das Portal verwaltet außerdem die HFKW-Quoten und Ein- bzw. Ausfuhrlizenzen. Die IHK Stuttgart informiert über häufige Fehler, die bei der Registrierung auftreten: Ein- und Ausfuhr von Einrichtungen mit F-Gasen
Die EU-Kommission stellt eine ausführliche Anleitung in englischer Sprache mit Screenshots zur Verfügung: Registration Guidelines. Eine Registrierung wird laut EU-Kommission möglichst innerhalb von zehn Tagen geprüft und bestätigt, so dass Unternehmen die erhaltene Registrierungs-ID bei betroffenen Aus- und Einfuhren melden können. Auch das deutsche Umweltbundesamt bietet als zuständige Behörde in Deutschland eine Website und ein umfangreiches FAQ zu dem Thema an.
Was wird in einer Zollanmeldung codiert?
Die Zollverwaltung hat am 10. Januar 2025 in der ATLAS-Teilnehmerinformation 700/25 über die aktuellen TARIC-Maßnahmen und zugehörigen Unterlagencodierungen informiert, die Sie in Aus- und Einfuhren sowie im Versandverfahren melden müssen. Nur, wenn Ihre Im- oder Exporte nicht der F-Gas-Verordnung unterliegen, melden Sie nach der Prüfung die Unterlagencodierung Y160 an den Zoll: „Waren, die nicht unter die geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/573 fallen“. Bitte beachten Sie: Die TARIC-Maßnahme für Importe wurde seit 1. Januar 2025 auf weitere Waren ausgedehnt, für Exporte gelten die Maßnahmen zur F-Gas-Verordnung seit 15. Januar 2025.
Ausweitung der betroffenen Produkte ab 12. März 2025
Und die Reduzierung der am Markt befindlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffe schreitet voran. Ab 12. März 2025 treten weitere Verbote für Waren aus dem Anhang IV der F-Gas-Verordnung in Kraft: Das betrifft dort aufgeführte Schäume, technische Aerosole, ortsfeste Kälte- oder Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase mit einem „Global Warming Potential“ (GWP) von 1000 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen.
Mehr zu Kennzeichnungspflichten oder Berichterstattung nach der F-Gas-Verordnung lesen Sie auch hier in der AEB Community: Fluorierte Treibhausgase - aktuelle Änderungen und Pflichten
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Vorgenannte ATLAS-Info 700/25 wurde durch ATLAS-Info 742/25 ersetzt. Als Änderungen sind darin hervorgehoben:
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass im Bereich Ausfuhr Änderungen bei den Codierungen Y121, Y163, Y798 und Y799 erforderlich waren. Die mitzuteilenden Mengen sind ab sofort im Datenfeld „Referenznummer“ statt „Detail“ anzugeben.
Zum Bereich ATLAS-Versand wird zu gegebener Zeit eine gesonderte ATLAS-Info veröffentlicht.sowie der Hinweis
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle bei der angemeldeten Warennummer angezeigten Bedingungsblöcke der u.a. TARIC-Maßnahmen (unabhängig von einer ggf. technischen Reaktion des Zollabfertigungssystems ATLAS) hinsichtlich der vorgenannten Verordnungen fachlich abzuprüfen sind und die dabei zutreffenden Codierungen aus jeder der Tabellen (Bedingungsblöcke) in der Zollanmeldung (Positionsebene) anzugeben sind.
Die Mehrfachnennung derselben Codierung ist dabei nicht erforderlich und nicht zulässig.Wenn Sie in unserer Software die TARIC-Prüfungen aktiviert haben, unterstützt Sie der Assistent bei der Auswahl der Unterlagencodierungen.
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Auch ATLAS-Info 736/25 behandelt fluorierte Treibhausgase (F-Gase), sowie Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS-Waren).
Demnach müssen Ausführer von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, über eine gültige Registriernummer im sog. F-Gas-Portal der EU-KOM verfügen und diese in der entsprechenden Ausfuhranmeldung mit der TARIC-Codierung Y123 angeben.
Sofern Sie v.g. Waren unter Inanspruchnahme einer Ihnen erteilten Bewilligung für die
vereinfachte Zollanmeldung (Bewilligung SDE Ausfuhr/PV) ausführen, werden Sie gebeten,
einmalig Ihre gültige Registriernummer im F-Gas Portal mit Bezug zu Ihrer
Bewilligungsnummer dem für Sie zuständigen Hauptzollamt mitzuteilen.Die Anmeldung von Waren, die unter die Verordnung (EU) 2024/590 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, fallen (sog. ODS-Waren) und für welche eine entsprechende Ausfuhrlizenz (Codierung E013) sowie Registrierung im ODS Portal der EU-KOM (Codierung Y797) vorgeschrieben ist, ist unter Inanspruchnahme der Bewilligung SDE Ausfuhr/PV nicht zulässig und muss im Normalverfahren erfolgen.
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