Einführung der Enveloppe Logistique Obligatoire (ELO) ab 1. April 2025
Mit dem Brexit führte der französische Zoll an den Fährstrecken zum Vereinigten Königreich und am Eurotunnel den „Smart Border“ Prozess ein und schuf darin die Möglichkeit, mehrere Zollanmeldungen (Ausfuhr, Einfuhr, Versand) in einer einzigen „enveloppe logistique“ (logistic envelope) zusammenzufassen und hierfür eine MRN/Barcode zu erhalten. Mit diesem Barcode kann man die Ankunft der Aus- bzw. Einfuhren an der Grenze gesammelt anmelden, was die Abwicklung beschleunigt. Mit der „Enveloppe Logistique Obligatoire“ (ELO) wird dieses Verfahren nun in Details überarbeitet und schrittweise bis 1. September 2025 obligatorisch.
Einen Überblick über das neue System gibt international pratique in französischer Sprache. Die Aufzeichnungen und Präsentationen eines Webinars der französischen Zollverwaltung (DGDDI) in französischer und englischer Sprache finden Sie am Ende des Artikels. Einige wichtige Punkte:
- Die Enveloppe Logistique Obligatoire betrifft den Straßentransport zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich, also insbesondere RoRo. Ein LKW = ein ELO-Vorgang (Barcode). Auch leere LKW und unbegleitete Trailer müssen angemeldet werden.
- Fragen, die bisher beim Grenzübertritt beantwortet werden müssen, werden künftig bereits bei der ELO-Erfassung abgefragt. Dadurch entfällt an der Grenze der Halt zur Beantwortung der Fragen.
- ELO-Vorgänge werden über eine Webseite des französischen Zolls erfasst; eine technische Schnittstelle scheint nicht vorgesehen zu sein.
- Den ELO-Vorgängen kann man entnehmen, welche Etappen bei der Grenzabfertigung genommen wurden, aber nicht, ob Waren oder Dokumente kontrolliert werden sollen. Dies wird den Fahrern wie bisher signalisiert.
- Die in der Lieferkette beteiligten Unternehmen müssen eine für ELO verantwortliche Person bestimmen. Das können beispielsweise Frachtführer, Spediteure, Zolldeklaranten oder Im- bzw. Exporteure sein. Um ELO nutzen zu können, wird ein Konto im französischen Zollportal Prodouane benötigt.
- Beim Import setzt ELO voraus, dass eine summarische Eingangsanmeldung in ICS2 abgegeben wurde. Der Zeitrahmen der ELO-Einführung deckt sich mit dem letzten Schritt der Einführung von ICS2: 1. April bis 1. September 2025.
- Mit ELO können nicht Formalitäten des Vereinigten Königreichs angemeldet/erledigt werden. Das dortige GMR-System bleibt unberührt.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare