Eröffnung von Zollkontingenten an Sonn- und Feiertagen
Einige Zollkontingente werden nach dem „First come, first serve“-Prinzip vergeben (Windhundkontingente). Entscheidend ist dann der Zeitpunkt der Zollanmeldung. Fällt dieser auf einen Sonn- oder Feiertag, muss die Anmeldung bei einer dann geöffneten Zollstelle erfolgen. Der Zoll hat im Januar 2025 die Liste der an Sonn- und Feiertagen geöffneten Zollstellen aktualisiert.
Über die EU-Webseite „Quota“ können Sie ermitteln, ob für eine Ware noch Kontingente verfügbar sind. Eine Anleitung zur Ermittlung von Kontingenten finden Sie in unserem Community-Beitrag Zollkontingente für Waren ermitteln.
Herausforderung an Sonn- und Feiertagen
Im Beispiel: Ein Unternehmen möchte eine Ware importieren, für die am 1. Mai ein Zollkontingent eröffnet wird. Um das Kontingent zugeteilt zu bekommen, möchte das Unternehmen die Zollanmeldung so früh wie möglich einreichen. Ist die zuständige Zollstelle geschlossen, kann die Anmeldung erst am nächsten Werktag erfolgen. In der Zwischenzeit haben ggf. andere Unternehmen ihre Anmeldungen bei geöffneten Zollstellen eingereicht, so dass das Kontingent bereits ausgeschöpft sein könnte.
Lösung: Alternative Abfertigungsmöglichkeiten
Um dieses Problem zu vermeiden, sollte das Unternehmen sich vorab über geöffnete Zollstellen informieren, frühzeitig eine geeignete Zollstelle auswählen, eine Abfertigung außerhalb der regulären Öffnungszeiten beantragen und alle Beteiligten rechtzeitig in Kenntnis setzen. Die Generalzolldirektion hat hierzu eine aktualisierte Liste der an Sonn- und Feiertagen geöffneten Zollstellen veröffentlicht.
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