Abkommen EU-Ägypten stellt auf das revidierte Regionale Übereinkommen um
Zwischen der EU und Ägypten können nun auch die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens angewendet werden. Das Abkommen zwischen der EU und Ägypten wurde umgestellt.
Nach der Fachmeldung des Zolls vom 10. April 2025 werden die bisher bilateral vereinbarten Ursprungsregeln durch einen Verweis auf das Regionale Übereinkommen ersetzt. Nach der Veröffentlichung der vorläufigen Pan-Euro-Med-Matrix am 3. April 2025 können seit dem 11. März im Warenverkehr zwischen der EU und Ägypten neben den bisherigen PEM-Regeln auch die neuen Regeln angewendet werden. Statt der revidierten Regeln wendet Ägypten vorläufig noch die Transitional Rules an.
In der Pan-Euro-Med-Matrix wird dies durch „CR/T“ bzw. „CT/R“ dargestellt:
- „CR/T“: Aus EU-Sicht gelten parallel zu den revidierten Regeln auch die Übergangsbestimmungen.
Wenn Sie für Lieferungen nach Ägypten die revidierten Regeln anwenden wollen, beachten Sie, dass gemäß Fußnote 3 der Vorab-Matrix das Prinzip der Durchlässigkeit nicht angewendet werden darf. D.h. auf Basis der bisherigen Regeln ausgestellte Nachweise für Vormaterialien können nicht für die neuen Regeln als präferenzbegründend anerkannt werden. - „CT/R“: Aus ägyptischer Sicht gelten vorläufig noch die „Transitional Rules“ und die bisherigen Regeln.
Da die Übergangsbestimmungen Anwendung finden, erfolgt in der AEB-Software Origin & Preferences von AEB im Moment keine Veränderung für das Abkommen EU-Ägypten. Abonnieren Sie für alle Änderungen der AEB-Software den Artikel im Help Center: Pan-Europa-Mittelmeerraum (PEM): Änderung Jahresstart 2025
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