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Pan-Europa-Mittelmeerraum (PEM): Änderung Jahresstart 2025

Kommentare

  • Kerstin Graf

     Im Kapitel "Auswirkungen auf die AEB-Software und Ihre Prozesse" wurde folgender Hinweis ergänzt:

    • Sobald mit dem Servicepaket das Widget zur Verfügung steht, werden alle Datenimporte und Datenexporte von und nach O&P unterbrochen und erst nach dem Ausführen des Widgets wieder ausgeführt.
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  • Kerstin Graf

    Im Kapitel "Auswirkungen auf die AEB-Software und Ihre Prozesse" wurde folgender Hinweis ergänzt:

    Bosnien-Herzegowina und Serbien haben ebenfalls die Übergangsbestimmungen ratifiziert und werden daher zunächst in der AEB Software nicht umgestellt.

    Die ATLAS-Info 0697/25 informiert über den aktuellen Stand.

    Diskutieren Sie Ihre Fragestellungen und Lösungsansätze rund um die neuen PEM-Regeln miteinander in der Austausch zu Außenwirtschaft und Logistik – AEB Community! Wir freuen uns auf Ihre Beiträge.

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  • Kerstin Graf

    Update Regionales Übereinkommen Ukraine und Jordanien
    Gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU vom 22. Januar 2025 (C/2025/465) wendet die Ukraine im Abkommen mit der EU seit 1. Januar 2025 ausschließlich die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens an. 
    Weiterhin ist in der Abbildung der Matrix des deutschen Zolls auf wup.zoll.de Jordanien mit einem redaktionellem Hinweis versehen, dass für das Abkommen mit der EU seit 16. Januar 2025 auch auf die revidierten Regeln umgestellt haben. 
    Der Datenservice wurde mit dem nächsten Servicepaket entsprechend angepasst. Das Widget wird nochmals mit Ukraine und Jordanien erscheinen und Sie durch den Umstellungsprozess leiten.

    Die Liste der Länder, die in O&P umgestellt wird, wurde im Artikel aktualisiert.

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