Zum Jahreswechsel 2024/2025 stehen im Fachbereich Warenursprung & Präferenzen weitreichende Änderungen an. Diese erfordern Anpassungen in der AEB Software Origin & Preferences sowie das Mitwirken der Verantwortlichen in den Unternehmen, die diese Software einsetzen. Die Änderungen betreffen Unternehmen in der EU und in der Schweiz. Unternehmen in UK sind nicht betroffen.
Dieser Artikel ist die zentrale Stelle für alle derzeit bekannten und noch kommenden Fachinformationen, Anleitungen und Handlungsaufforderungen.
Was sind PEM und das Regionale Übereinkommen?
Wann tritt die Regeländerung in Kraft?
Auswirkungen auf die AEB-Software und Ihre Prozesse
Was ist jetzt vorbereitend für Sie wichtig?
Fachliche Informationen und Anleitungen
Registrieren und stets aktuell informiert werden
Was sind PEM und das Regionale Übereinkommen?
Die Paneuropäisch Mediterrane Ursprungszone (Kurz: Pan-Euro-Med- oder PEM-Zone) ist eine Gruppe von Ländern, die ab 2005 zahlreiche bilaterale Freihandelsabkommen untereinander geschlossen haben, darin die gleichen Ursprungsregeln verwenden und somit die Grundlage zur Paneuropäisch Mediterranen Kumulierung geschaffen haben.
Es stellte sich als schwierig heraus, eine große Zahl von Abkommen gleichzeitig zu ändern. Dabei wollte man das System der gleichen Ursprungsregeln nicht gefährden. Deshalb klammerte man 2013 die Ursprungsregeln als ein eigenes Regelwerk aus – das sogenannte Regionale Übereinkommen. In den Freihandelsabkommen wurde fortan für das Ursprungsprotokoll, in dem die Regeln für den präferenziellen Warenursprung festgeschrieben sind, nur noch auf die Regeln des Regionalen Übereinkommens verwiesen. Um die Ursprungsregeln zu ändern, muss die Änderung nur noch im Regionalen Übereinkommen vorgenommen werden und nicht mehr in allen bilateralen Präferenzabkommen umgesetzt werden.
Auf eine solche Änderung der Ursprungsregeln haben sich die Vertragsparteien zum 1. Januar 2025 geeinigt. Die Pan-Euro-Med-Matrix beschreibt, welche Länder aus der PEM-Zone untereinander Abkommen abgeschlossen haben und somit auch kumulieren dürfen. Die Anwendung des Regionalen Übereinkommen wird mit einem Datum mit dem Zusatz „(C)“ dargestellt. Die Umstellung der Regeln zum 1. Januar 2025 wird mit einem „(R)“ gekennzeichnet.
Bisher sind noch nicht alle Freihandelsabkommen auf das Regionale Übereinkommen umgestellt. Es ist zu erwarten, dass auch über den 1. Januar 2025 hinaus noch Freihandelsabkommen auf die neuen Regeln wechseln und dass Informationen veröffentlicht werden, wie bis dahin zu verfahren ist.
Was ändert sich überhaupt?
Isoliert betrachtet sind die neuen Regeln einfacher zu erfüllen. Es werden im Wesentlichen folgende langfristigen Vereinfachungen in Kraft treten:
- Erhöhung der allgemeinen Toleranz von 10% auf 15%
- Inhaltliche und strukturelle Änderung der Listenregeln, insbesondere durch:
- Erhöhung der Anteile an erlaubten Vormaterialien ohne Ursprung in Abhängigkeit vom Ab-Werk-Preis; ergo höherer Prozentsatz
- Reduzierung von Kombinationsregeln
- Einführung von Gewichtsregeln
- Vereinfachungen für Textil- und Chemiebranche durch besondere Verfahren, zusätzliche textuelle Regeln, die eventuell zutreffen könnten
- Viele Positionsregeln werden auf die Kapitelregeln zusammengefasst; d.h. Wegfall vieler ex-Regeln für HS-Position oder HS-Unterposition
- Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED und Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED entfallen
Durch diese Änderungen müssen bestehende Regelzuordnungen aufgelöst und Regeln neu zugeordnet werden. Dementsprechend müssen die Kalkulationen und Bewertungen neu durchgeführt werden.
Wann tritt die Regeländerung in Kraft?
Die Regeländerung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. D.h. Abkommen, die in der Matrix mit einem (R) gekennzeichnet sind, wenden ab diesem Tag nur noch die neuen Ursprungsregeln ohne Alternative an.
Auswirkungen auf die AEB-Software und Ihre Prozesse
AEB wird für Origin & Preferences rechtzeitig ein Servicepaket zur Verfügung stellen, welches Sie mittels eines Widgets Schritt für Schritt durch die notwendigen Anpassungen führt.
Zusätzlich braucht es das Mitwirken der Verantwortlichen in den betroffenen Unternehmen während und nach der Umstellung.
Was ist jetzt vorbereitend für Sie wichtig?
- Planen Sie Fachressourcen für den Jahreswechsel 2024/2025 z.B. für die Regelzuordnung und ggf. das Anlegen von manuellen Listenregeln ein.
- Planen Sie Kapazitäten ein und berücksichtigen Sie auch eventuelle kundenspezifische Änderungen, z.B. für Sie individuell angepasste Formulare, in Ihrem Budget.
Fachliche Informationen und Anleitungen
Informationen darüber, was sich ändert und wie Sie damit umgehen können, stellen wir Ihnen hier ab Herbst zur Verfügung. Begleitet wird dies durch unser Seminarangebot, das Sie ab Herbst hier buchen können.
Registrieren und stets aktuell informiert werden.
Es ist ganz einfach: Abonnieren Sie diesen Help Center Artikel. Stellen Sie so sicher, stets per E-Mail informiert zu werden, wenn es etwas Neues gibt. Auf diese Weise bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und können Ihren eigenen, aktiven Teil leisten.
Sie haben bisher noch nie einen AEB Help Center Artikel abonniert? Kein Problem, dann finden Sie hier eine kurze Beschreibung.
Bitte beachten Sie:
- Mindestens ein Verantwortlicher in Ihrem Unternehmen muss im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht diesen Help Center Artikel abonnieren und die für Ihr Unternehmen erforderlichen Schritte in die Wege leiten. Leiten Sie diese E-Mail gegebenenfalls an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen weiter.
- Die hier zu Verfügung gestellten Informationen benötigen Sie für einen reibungslosen Ablauf am Jahreswechsel. Für die Folgen des Nichtbeachtens der zur Verfügung gestellten Informationen und damit eventuell einhergehende Störungen in Ihren Geschäftsvorgängen ist AEB nicht verantwortlich.
- AEB wird für die Bereitstellung fachlicher Informationen für Ihr Unternehmen ausschließlich das Help Center verwenden.
Kommentare
Vielen Dank für diesen guten & frühzeitig vorbereitenden Post :-)!
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.