Syrien: Aufhebung von EU-Sanktionen
Die EU hat bereits im Februar 2025 einige ihrer Wirtschaftssanktionen gegen Syrien ausgesetzt – am 20. Mai gab sie die Aufhebung weiterer Sanktionen bekannt, um Syrien die Chance zum Wiederaufbau zu geben. Die entsprechende Verordnung wurde am 27. Mai verabschiedet und erschien am Folgetag im Amtsblatt der EU. Das Waffenembargo hingegen bleibt ebenso bestehen wie die Listung von Personen und Organisationen im Zusammenhang mit dem Assad-Regime.
Die EU will Syrien unterstützen, ein „neues, inklusives, pluralistisches, friedliches und von schädlicher ausländischer Einflussnahme freies Land” zu werden, heißt es in der Erklärung des Rates vom 20. Mai 2025 zur Aufhebung von Wirtschaftssanktionen der EU. Wie im Artikel EU lockert Sanktionen gegen Syrien berichtet, wurden bereits im Februar 2025 Wirtschaftssanktionen gelockert und nun weitgehend aufgehoben.
Die Verordnung (EU) 2025/1098 vom 27. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 macht deutlich, dass “alle sektorspezifischen restriktiven Maßnahmen aufgehoben werden sollten, mit Ausnahme von Maßnahmen aus Sicherheitsgründen”. Sie gibt den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit, eingefrorene Gelder an bestimmte Organisationen freizugeben und ermöglicht so eine Unterstützung des Wiederaufbaus.
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