Warenverzeichnis: Aufnahme neuer Warennummern
Immer wieder werden unterjährig Warennummern ins Warenverzeichnis aufgenommen. Zum 28. Juni treten 97 und zum 1. Juli 2025 sogar mehr als hundert neue Warennummern für Importe in Kraft. Unter anderem aufgrund der Neuregelungen bei der Einfuhr von Kulturgütern. Aber auch Erzeugnisse der chemischen Industrie sowie Warennummern aus den Kapiteln 84 und 85 sind betroffen. Mehr zum Hintergrund und Nachschlagemöglichkeit.
Überblick: Neue Warennummern
Neue Warennummern werden im EZT-Online des Zolls unter „Mitteilungen“ und dem Punkt 5 „Aktuelle Nomenklaturänderungen - Neue Warennummern“ tagesgenau aufgelistet. Unter Punkt 4 werden die entfallenen Warennummern gelistet. Prüfen Sie daher ggf. Ihren Materialstamm.
Warennummern für Exporte scheinen von den Änderungen nicht betroffen zu sein.
Mehr als hundert neue Warennummern ab 1. Juli 2025:
- Insbesondere betroffen sind Warennummern der Kapitel 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
- 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
Neue Warennummern zu Kulturgütern:
Am 28. Juni 2025 traten die neuen Regelungen bei der Einfuhr von Kulturgütern in Kraft – wir berichteten im Vorfeld bereits im Artikel Einfuhr von Kulturgütern in die EU – Nachweispflichten. Die damit einhergehenden neuen Warennummern und die Einführung einer neuen TARIC-Maßnahme traten ebenfalls gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/880 zum 28. Juni in Kraft.
Die Details zu den Codierungen wurden in der ATLAS – Info 0806/25 veröffentlicht.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare