Rat der EU macht Weg zu den Trilog-Verhandlungen über die EU-Zollreform frei
Im Mai 2023 unterbreitete die EU-Kommission einen Vorschlag für eine umfassende Reform der Zoll- und verwandter Vorschriften. Unter anderem sind eine EU-Zollbehörde und ein EU Customs Data Hub vorgesehen, die bereits 2028 an den Start gehen könnten.

Stand der Verhandlungen
Nachdem die EU-Kommission ihre Gesetzesinitiative im Mai 2023 vorgestellt hat, nahm das Europäische Parlament im März 2024 den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union und der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 im Grundsatz an und formulierte Änderungswünsche. Dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren folgend, hat sich der Rat der Europäischen Union am 27. Juni 2025 auf seinen Standpunkt für die anstehenden Verhandlungen mit dem Parlament und der Kommission geeinigt. Nun folgen die Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission (Trilog). Kommt es dort zur Einigung, kann das neue Zollrecht verabschiedet werden.
Eckpunkte der Reform
In seiner Pressemitteilung unterstreicht der Rat die folgenden zentralen Aspekte der Reform:
- EU-Zollbehörde: Sie soll die Arbeit und Koordinierung der nationalen Zollbehörden im Bereich Risikomanagement unterstützt und die EU-Zolldatenplattform verwaltet;
- EU-Zolldatenplattform: Zentralen IT-Plattform für die Interaktion mit dem Zoll und die Stärkung der Datenintegrität, der Rückverfolgbarkeit und der Zollkontrollen;
- Zollverfahren für die vertrauenswürdigsten Wirtschaftsbeteiligten: Mit Vereinfachungen können Wirtschaftsbeteiligte Zeit und Geld spare. Der Rat schlägt unter anderem vor, dass neben den neuen Trust and Check trader auch der bisherige Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) beibehalten wird.
- Modernere Ansätze für den elektronischen Handel: Anpassungen an die Gegebenheiten einer sich rasch wandelnden Landschaft sind notwendig. Eine Abfertigungspauschale (handling fee) für den Import von e-commerce-Sendungen an Verbraucher soll eingeführt werden. Derzeit ist eine Höhe von 2 Euro je Sendung im Gespräch.
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