CBAM: Aktueller Stand und Konsultation
Seit der Einführung des Grenzausgleichssystems CBAM im Jahr 2023 wurde eine Ausweitung des Anwendungsbereichs mitgedacht. Bis 2030 sollen alle Güter, die unter den EU-Emissionshandel fallen, einbezogen werden. Jetzt werden auch nachgelagerte Erzeugnisse in Betracht gezogen. Daher führt die EU-Kommission nun eine Konsultation durch – Unternehmen und Verbände können noch bis zum 26. August 2025 daran teilnehmen.
Anwendungsbereich: aktuell und diskutiert
Die neue de-minimis-Schwelle tritt voraussichtlich im September 2025 in Kraft. Dann sind Unternehmen von CBAM betroffen, die im Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführte Waren aus Drittländern in einem Umfang von mehr als 50 Tonnen pro Jahr einführen. Wir berichteten im Artikel Mit Omnibus voran: Neue Bagatellgrenze bei CBAM
Damit nachgelagerte Hersteller ihre Produktion nicht ins Ausland verlegen oder Abnehmer aus der EU auf Einfuhren aus Drittländern umsteigen, soll der Anwendungsbereich nun auf nachgelagerte Erzeugnisse ausgeweitet werden. Ebenfalls diskutiert werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken und Vorschriften für Strom.
Konsultation: Feedback bis 26. August erwünscht
Die EU-Kommission führt eine Konsultation zur Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs durch und richtet sich insbesondere an folgende Zielgruppen:
- Unternehmen, die an Herstellung, Handel und Lagerung von direkten und nachgelagerten CBAM-Erzeugnissen (einschließlich Strom) tätig sind
- Verbände von Herstellern von von direkten und nachgelagerten CBAM-Erzeugnissen (einschließlich Strom)
- Nichtregierungsorganisationen
- Hochschuleinrichtungen / Forschung (für einschlägige veröffentlichte und noch nicht veröffentlichte wissenschaftliche Erkenntnisse, Analysen und Daten)
- Behörden, einschließlich Zollbehörden
- Gewerkschaften
Reichen Sie eine Stellungnahme bis 26. August 2025 ein.
>> Zur Konsultation der EU Kommission
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