Versandverfahren: Zollseitige Umstellung auf NCTS 6 – erste Phase
Die deutsche Zollverwaltung stellt das NCTS-Versandverfahren bereits am 27. August 2025 auf das neue Release NCTS 6 um. Allerdings werden in der ersten Phase nur wenige Änderungen umgesetzt. Der Zoll hat die wichtigsten Informationen dazu veröffentlicht.
Spätestens zum 1. September 2025 müssen die nationalen NCTS-Systeme der EU-Mitgliedstaaten auf die erste Phase von NCTS 6 umgestellt werden. Die deutsche Zollverwaltung hat bereits den Umstellungszeitpunkt bekanntgegeben.
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Am 27. August zwischen 7 und 9 Uhr finden die Wartungsarbeiten statt.
Da in dieser Zeit keine Nachrichten mit dem Zoll ausgetauscht werden können, nutzen Sie ggf. das Notfallverfahren. Die zugehörige Masterticket-Nummer erhalten Sie auf der Statusseite von AEB.
In dieser ersten Phase können Länder, die am Gemeinsamen Versandverfahren teilnehmen, entscheiden, ob bereits eine technische Anbindung zwischen dem nationalen NCTS-Versandsystem und dem Import Control System 2 (ICS2) der EU geschaffen wird. Deutschland hat sich dagegen entschieden (Opt-Out) und bereitet mit der ersten Phase eine spätere technische Anbindung vor. Daher werden vorerst nur wenige Änderungen umgesetzt.
Art der Sicherheit
Mit der Umstellung sind laut ATLAS – Info 0827/25 nur noch die folgenden Sicherheitsarten 0 und 2 zulässig:
- 0: enthält keine Daten einer summ. Eingangs- oder Ausgangsanmeldung und
- 2: enthält die Daten einer summarischen Ausgangsanmeldung
In den Anwendungen von AEB
Die Sicherheitsarten 1 und 3 können in Import Filing: ATLAS nach dem 27. August 2025 nicht mehr ausgewählt werden.
Verwenden Sie ASSIST4 Versand stehen die ungültigen Sicherheitsarten 1 und 3 weiter technisch zur Auswahl. Achten Sie daher auf die korrekten Angaben.
Import Filing: ATLAS
Aktualisieren Sie Ihre Vorlagen zu NCTS-Überführungen bzw. Transit-Ausgängen und stellen Sie sicher, dass diese nicht die Sicherheitscodes 1 oder 3 enthalten.
Import Filing: ATLAS und ASSIST4 Versand
Nehmen Sie ENS (MRN) in NCTS-Überführungen/Transit-Ausgänge auf: Wenn Sie Waren im Versandverfahren durch die EU befördern, wird empfohlen, die MRN der Summarischen Eingangsanmeldung (ENS) in die NCTS-Überführungen bzw. Transit-Ausgänge einzutragen – sofern vorhanden. Die ENS MRN kann dann in das Referenzfeld des Vorpapiers „N355“ auf Kopfebene eingetragen werden.
Mehr Informationen auch zu europäischen NCTS-Systemen erhalten Sie im Help Center: Versandverfahren NCTS 6 (Phase 1): Änderungen ab 01.09.2025
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