Alle Länder, die am Gemeinsamen Versandverfahren teilnehmen, müssen die Änderungen von NCTS 6 in den nationalen Versandsystemen umsetzen.
NCTS 6 (Phase 1) enthält überwiegend die gleichen Funktionen wie NCTS 5 und wird nur wenige neue Funktionen einführen. Die meisten Änderungen, die die Datenstruktur und den Nachrichtenverkehr betreffen, werden erst bei NCTS 6 Phase 2 umgesetzt.
Opt-In und Opt-Out Länder
NCTS 6 ist in zwei Ansätze unterteilt (Opt-In und Opt-Out), die jedes Land selbst festlegen kann.
- Opt-In: Das Land entscheidet sich für eine Anbindung an das europäische Import Control System 2 (ICS2) über die Transit ENS Data (TED) Processing Bridge. Das ist ein Konverter, der die Übermittlung von den Daten der Summarischen Eingangsanmeldung an ICS2 unterstützt (Artikel 130 Absatz 1, UZK). Diese Verbindung mit ICS2 bedeutet, dass Unternehmen dann nur noch eine Meldung an NCTS und ICS2 übermitteln können, anstatt zwei separate.
- Opt-Out: Das Land entscheidet sich dafür, das NCTS-System nicht an ICS2 anzuschließen. Daher können die ENS-Daten nicht von NCTS verwendet werden. Vorbereitend müssen diese Länder ihre Systeme dennoch auf NCTS 6 Spezifikationen aktualisieren. Damit wird ein späterer Wechsel zu Opt-In technisch vorbereitet.
Belgien, Deutschland, die Niederlande und das Vereinigte Königreich haben sich vorerst für ein Opt-Out entschieden. Etwaige Änderungen werden im Voraus bekannt gegeben.
Die EU-Kommission hat in einer Excel-Tabelle die aktuellen Länder-Informationen zu Opt-In bzw. Opt-Out veröffentlicht.
Opt-Out and ENS
Bei Opt-Out-Ländern sind die nationalen NCTS-Systeme und das europäische Import Control System 2 (ICS2) nicht miteinander verbunden. Daher müssen ab dem 01.09.2025 alle Versandvorgänge in die EU mit einer separaten Summarischen Eingangsanmeldung (ENS) versehen werden, die im ICS2-System angegeben wird.
NCTS 6 Phasen
Die für NCTS 6 erforderlichen Änderungen werden in zwei Phasen durchgeführt. Für die Phase 1 gilt:
-
Phase 1: Kompatibilität mit NCTS 6
NCTS 6 (Phase 1) beinhaltet eine Aktualisierung der NCTS 5-Funktionalitäten.
Bis zum 1. September 2025 müssen die nationalen Zollbehörden Änderungen vornehmen, um Versandvorgänge mit NCTS 6 kompatibel zu erstellen.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die länderspezifischen Änderungen für Belgien, Deutschland, die Niederlande und das Vereinigte Königreich.
Belgien
Der belgische Zoll hat minimale Änderungen vorgenommen, um mit NCTS 6 kompatibel zu sein. Diese Änderungen umfassen Folgendes:
-
Code der Sicherheitsart:
Ab dem 01.09.2025 werden nur noch die Sicherheitsarten 0 und 2 zugelassen sein. Die Sicherheitsarten 1 und 3 werden von Customs Management über Statusprüfungen deaktiviert. -
Ankunft im Transit: neue Felder
Im Rahmen der Kompatibilitätsänderungen hat der belgische Zoll die Nachrichten Entladeerlaubnis (IE043) und Entladevermerk (IE044) aktualisiert, um die folgenden Felder aufzunehmen:- Handelsreferenz (UCR-Referenz): wird als Teil der Entladeerlaubnis zurückgegeben. Im Falle eines nicht konformen Entladekommentars, kann die UCR-Referenz entweder auf Kopf-, Sendungs- oder Positionsebene gesendet werden.
- Länder der Streckenführung: Die Länder der Streckenführung werden ebenfalls als Teil der Entladeerlaubnis zurückgegeben. Im Fall eines nicht konformen Entladekommentars können die Länder der Streckenführung auch an den Zoll gesendet werden.
Deutschland, die Niederlande und das Vereinigte Königreich
Im Rahmen der Änderungen zu NCTS 6 Phase 1 werden sich in Deutschland, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich nur die Arten von Sicherheitscodes ändern, die Sie senden können. Dies liegt daran, dass diese Länder Opt-Out-Länder sind.
Ab dem 01.09.2025 können nur noch die folgenden Sicherheitscodes in einer Versanderöffnung übermittelt werden:
- 0: Enthält keine Daten einer summ. Eingangs- oder Ausgangsanmeldung
- 2: Enthält die Daten einer summarischen Ausgangsanmeldung
Die Sicherheitsarten 1 (Enthält die Daten einer summarischen Eingangsanmeldung) und 3 (Enthält die Daten sowohl einer summarischen Eingangs- als auch Ausgangsanmeldung) werden deaktiviert. In Customs Management werden Statusprüfungen implementiert, um den Versand dieser Werte einzuschränken.
- Bitte beachten Sie, dass in Deutschland die Umstellung bereits am 27. August 2025 erfolgt. Hinweise zur Umstellung entnehmen Sie der ATLAS-Info 0827/25.
So gehen Sie in Customs Management und Import Filing: ATLAS vor
- Aktualisieren Sie Ihre Vorlagen: Aktualisieren Sie Ihre Vorlagen zu NCTS-Überführungen bzw. Transit-Ausgängen und stellen Sie sicher, dass diese nicht die Sicherheitscodes 1 oder 3 enthalten.
- Nehmen Sie ENS (MRN) in NCTS-Überführungen/Transit-Ausgänge auf: Wenn Sie Waren im Versandverfahren durch die EU befördern, wird empfohlen, die MRN der Summarischen Eingangsanmeldung (ENS) in die NCTS-Überführungen bzw. Transit-Ausgänge einzutragen – sofern vorhanden. Die ENS MRN sollte in das Referenzfeld des Vorpapiers auf Kopfebene des Typs N355 eingetragen werden.
So gehen Sie in ASSIST4 Versand vor
Bei dieser Änderung handelt sich nicht um einen der üblichen ATLAS-Releasewechsel. Es wird daher kein separates Servicepaket angeboten und das Änderungsdatum muss nicht in ASSIST4 eingestellt werden.
Beachten Sie, dass auch nach Ende der Phase 5 die ungültigen Sicherheitsarten 1 und 3 weiter zur Auswahl stehen und stellen Sie sicher, dass Sie nur noch die gültigen Sicherheitsarten verwenden.
NCTS 6 (Phase 2): Einhaltung der Rechtsvorschriften
Alle nationalen Zollbehörden müssen in naher Zukunft mit NCTS 6 kompatibel werden. Bisher hat noch keine Zollbehörde Einzelheiten zu den Änderungen bekannt gegeben. Sobald diese mehr zu NCTS Phase 2 mitteilen, informiert AEB Sie zuverlässig im AEB Help Center.
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.