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Freihandelsabkommen EFTA-Indien tritt in Kraft

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Kommentare

1 Kommentar

  • Thomas Hartinger

    Vor Kurzem hat die Schweizer Zollverwaltung ihr Zirkular zu Lieferantenerklärungen ergänzt. Aufgenommen wurden Hinweise zur Aufbewahrungsfrist für Ursprungsnachweise (5 Jahre bei Indien) und zur Angabe der Ursprungskriterien für China und Indien. Origin & Preferences wird zeitnah aktualisiert. Wenn Sie ein kundenindividuell angepasstes GLE-Formular einsetzen, wenden Sie sich an den AEB Support.

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