Umsetzung vom Import Control System 2 in den EU-Mitgliedstaaten
Bislang war der 1. September 2025 als Ende der Übergangsfrist für alle Verkehrswege vorgesehen. Ende August hat die EU-Kommission informiert, dass die Einführungsphase für den Straßen- und Schienentransport sich in einzelnen Mitgliedstaaten verlängert. Unternehmen sollten die Abhängigkeiten bei NCTS-Versandanmeldungen beachten.

Das Import Control System 2 (ICS2) löst das vorhergehende Import Control System (ICS) ab. Dieses ist verbindlich für alle Einfuhren aus Drittländern – außer für die EFTA-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Nordirland, da diese zum Sicherheitsraum der EU zählen. Die Daten müssen in einer Entry Summary Declaration (ENS) gemeldet werden. Beachten Sie, dass in ICS2 im Allgemeinen mehr bzw. genauere Daten gefordert werden als in den bisherigen Systemen.
Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten
Der Übergang zu ICS2 endete am 1. September 2025. Einige Mitgliedstaaten haben jedoch laut Website der EU-Kommission zu ICS2 eine befristete Ausnahmeregelung erhalten. So kann Wirtschaftsbeteiligten in diesen Staaten im Straßen- und Schienenverkehr eine längere Übergangsphase gewährt werden.
ICS2 und NCTS 6
Mit NCTS 6 wird eine Verbindung zwischen dem NCTS Versandverfahren und dem ICS2-System hergestellt. Stellt ein Mitgliedstaat diese Verbindung bereit („Opt-in“), können vom Wirtschaftsbeteiligten ENS-Daten in der Versandanmeldung erfasst werden. Diese werden dann vom Zoll an ICS2 weitergeleitet. Wenn die Ware im Versandverfahren (zurück) in den EU-Sicherheitsraum kommt, ist keine eigene ENS nötig.
Wie der aktuelle Leitfaden der EU darstellt, wurde bestimmten Opt-in NCTS-6 Teilnehmern ein Aufschub für die Umsetzung gesetzt.
In dem Leitfaden werden neben Beispielfällen auch die Umsetzungszeiträume der verschiedenen Mitgliedstaaten sowie der aktueller Implementierungsstatus von ICS2 und NCTS 6 aufgeführt. Das österreichische Bundesministerium der Finanzen (BMF) bietet diesen Leitfaden in deutscher Sprache an.
Länderliste
Ende der Umstellungsphase auf ICS2
- Seit 1. September: AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, LU, MT, NL, PT, SE, SL
- Voraussichtlich ab 1. Januar 2026: ES, FI, FR, GR, HU, IE, IT, LT, XI
- Voraussichtlich ab 1. Juni 2026: HR, LV, PL, RO, SK
Die EU-Kommission informiert außerdem, dass ENS-Meldungen mit einer unzureichenden Datenqualität abgelehnt werden. Unter anderem wird für unzulässige Warenbeschreibungen eine Liste (List of stop words) angeboten.
>> Sie haben Interesse an einer Umsetzung von ENS-Meldungen in Customs Management? Dann gehen Sie auf Ihren Ansprechpartner in AEB zu oder eröffnen ein Ticket für den AEB-Support.
Verwenden Sie für Ihre Versandanmeldungen Anwendungen von AEB, finden Sie alle Informationen im Help Center gebündelt: Versandverfahren NCTS 6 (Phase 1): Änderungen ab 01.09.2025
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare