Konsultationen zu CBAM noch bis 25. September geöffnet
Die Übergangsphase des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) endet zum 31. Dezember 2025. Danach geht CBAM in den Regelbetrieb. Unternehmen und Verbände können noch bis 25. September 2025 bei drei Konsultationen der Europäischen Kommission ihr Feedback einreichen.
“Have your say” lautet die Devise, wenn die EU-Kommission Praktiker zu anstehenden Gesetzesänderungen befragt. Bis 25. September sind drei Konsultationen zum Carbon Border Adjustment Mechanism geöffnet, bevor die Umsetzungsphase ab 1. Januar 2026 beginnt.
Kurzer Rückblick: CBAM trat am 1. Oktober 2023 mit der Übergangsphase in Kraft. Anfang 2025 hat die EU-Kommission mit den Omnibus-Paketen deutliche Vereinfachungen vorgeschlagen. Wir berichteten bereits über die neue Bagatellgrenze bei CBAM. Nun sollen nochmals Stimmen aus der Praxis zu bestimmten Themen gehört werden – Unternehmen und Verbände können daher jetzt ihre Einschätzung in diesen drei Konsultationen abgeben:
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Nach welchen Regeln sollen im Drittland gezahlte CO2-Preise berücksichtigt werden?
>> Zur Konsultation über in Drittländern gezahlte CO2-Preise
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Wie sollen die Zuteilungen des EU-Emissionshandels bei der Abgabe von CBAM-Zertifikaten berücksichtigt und zukünftig die CBAM-Benchmarks ermittelt werden?
>> Zur Konsultation über Berücksichtigung kostenfreier EHS-Zertifikate
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Wie soll die Methode zur Bestimmung der direkten und indirekten grauen Emissionen bei Waren und Strom ab 1. Januar 2026 ausgestaltet sein? Das betrifft die Ermittlung von Energie und Strom, die bei der Herstellung, dem Transport, der Lagerung, dem Vertrieb und der Entsorgung eines Produkts verbraucht werden.
>> Konsultation zur Methode ab dem 1. Januar 2026
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