Reziproke Zölle: Aktueller Stand zwischen EU und USA
EU und USA haben ein vorläufiges Übereinkommen erzielt. Inzwischen wird die Ausgestaltung zunehmend präziser: Nachdem die EU bereits am 28. August 2025 einen Entwurf zur Regulierung der Zölle auf Produkte aus den USA vorgestellt hatte, zog das Weiße Haus am 5. September mit einer Präzisierung bezüglich der reziproken Zölle und den Rahmen von Trade Deals nach.
In der Executive Order vom 5. September gaben die USA den neuen Umfang der reziproken Zölle, wirksam zum 8. September 2025, bekannt. Die Executive Order sieht allgemeine Zollbefreiungen auf weitere jetzt definierte Waren und kritische Mineralien vor, während Waren wie Aluminiumhydroxid und Silikonprodukte mit Zöllen belegt werden. Zölle auf Pharmazeutika, Halbleiter, Holz und jene, die wie Kfz und Kfz-Teile auf Section 232 basieren, werden künftig gegenüber der EU maximal 15 Prozent betragen. Die Liste dieser Waren kann in gemeinsamen Verhandlungen erweitert werden. Die Gesetzgebung geht dabei nicht nur auf die EU ein.
Nicht nur für die Automobilindustrie interessant: Section 232
Wie im Artikel zur erweiterten Liste der US-Stahl- und Aluminiumzölle bereits geschrieben, hat die EU-Kommission noch im August ihren Entwurf sowie die zugehörigen Anhänge 1 bis 3 veröffentlicht und damit den Weg für die Änderungen der US-Zölle geebnet. Mit der Executive Order vom 5. September werden nun für EU-Waren unabhängig vom Meistbegünstigungszollsatz (MFN) ebenfalls 15 Prozent erhoben.
Genauer hingeschaut: Erweiterung des Anhang II
Was genau ist nun in den Anhang II der Execitive Order vom 5. September aufgenommen worden? Neben den Maschinen zur Herstellung von Halbleitern und für die automatische Datenverarbeitung (zu finden unter Kapitel 84), sind nun zunehmend dafür benötigte Metalle und chemische Verbindungen gelistet. Neu aufgenommen wurden unter anderem Nickel (2604.00.00, 2825.40.00, diverse Unternummern aus 7501-7504 sowie Eisennickel unter 7202.60.00), Zinn (2609.00.00), Zinkpuder (7903.90.30 ), Thorium (2612.20.00), Molybdenum (2613.90.00), Tetrafluoropropene (2825.40.00) außerdem Gold (gelistet unter 7108) oder andere Edelmetalle sowie LED. Hinweis: In der Bemerkungsspalte sind die Neuaufnahmen gekennzeichnet.
>> Direkt zum Annex II und III
Anhang III: Potential Tariff Adjustments for Aligned Partners" (PTAAP) und künftige Handelsabkommen
Im neuen Anhang III werden Kategorien von Waren aufgeführt, die für Zollsenkungen in Frage kommen, wenn ein Handels- und Sicherheitsabkommen vorliegt.
- Flugzeuge und Teile
- Generika und ihre Inhaltsstoffe
- Nicht verfügbare natürliche Ressourcen und eng verwandte Derivate
- Bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in den USA nicht in ausreichender Menge angebaut oder erzeugt werden
Die US-Regierung hat bislang Rahmenabkommen mit Ländern wie Japan, dem Vereinigten Königreich, Vietnam, den Philippinen, Südkorea, der Europäischen Union und Indonesien abgeschlossen, die damit positive Zollanpassungen erhalten und bestenfalls nur noch den MFN-Zoll zu zahlen haben.
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Die rückwirkende Änderung des US-Zolltarifs in Bezug auf Importe aus der EU ist am heutigen 25. September 2025 im Federal Register veröffentlicht worden. Nun gelten 15 Prozent auf KfZ und KfZ-Teile rückwirkend ab 1. August. Rückwirkend zum 1. September treten die reziproken Zölle und andere Zölle auf Luftfahrzeuge und -teile in Kraft.
https://federalregister.gov/d/2025-18660
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