Es ist so weit: Die 50%-Rule gilt für die EL und MEUL
Am 30. September ist die 50 %-Rule des Bureau of Industry and Security (BIS) im Anwendungsbereich der Entity List (EL) und der Military End-user List (MEUL) in Kraft getreten. Damit werden Unternehmen, die selbst nicht auf EL oder der MEUL stehen, sanktioniert, wenn sie zu 50 % oder mehr im Eigentum einer gelisteten Entität stehen.

Im Artikel Was wäre, wenn die 50 %-Rule für die US Entity List gelten würde? hat die promovierte Juristin Ulrike Jasper bereits im Juli 2025 darauf hingewiesen, was sich für Unternehmen außerhalb der USA mit dieser Erweiterung ändert. Zeit für einen intensiveren Blick auf die Auswirkungen. Kurzfristig haben wir dafür ein Online-Seminar angesetzt, in dem wir auch auf die Praxis blicken.
Background: Mittelbare Bereitstellungsverbote im Bereich der Finanzsanktionen
Anwendung findet die 50%-Rule bereits im Bereich der Finanzsanktionen – sowohl in der EU als auch in den USA. Ganz konkret bedeutet die 50 %-Rule hier, dass Unternehmen, die selbst nicht sanktioniert sind, unter mittelbaren Bereitstellungsverboten stehen, wenn sie sich zu 50 % oder mehr im Eigentum einer unter Finanzsanktionen stehenden Entität befinden. Die Schwierigkeit für Unternehmen besteht darin, dass ein standardmäßig durchgeführtes Sanktionslistenscreening keinen Treffer für den Geschäftspartner meldet und mit den Eigentümern des Geschäftspartners, die zu einem Treffer führen würden, keine Geschäftsbeziehungen bestehen. Erforderlich ist immer eine Recherche zu den Beteiligtenkonstellationen hinter den Geschäftspartnern.
Mit der 50 %-Rule im Bereich der EL und der MEUL müssen Unternehmen außerhalb der USA, die mit US-Produkten handeln, transaktionsgebunden nicht nur ihren Geschäftspartner, sondern, sollte dieser nicht gelistet sein, auch die Eigentümer prüfen.
Online-Seminar: Verständnis schaffen und in die Praxis blicken
Welche Bedeutung diese Änderungen für Unternehmen außerhalb der USA haben und welche Maßnahmen zur Risikominimierung zu treffen sind, zeigt Dr. Ulrike Jasper gemeinsam mit Meike Refardt (IHK Stuttgart) und Katharina Neckel (DIHK) praxisnah im Online-Seminar.
📅 20. Oktober 2025
⏰ von 10.30 bis 12.00 Uhr
💻 Online (MS Teams)
>> Zur Anmeldung: Die 50%-Rule gilt jetzt auch für die US Entity List - was bedeutet das?
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Die als "interim final rule" verabschiedete BIS 50%-Rule (BIS Affiliates Rule) wurde am 10. November 2025 ausgesetzt. Sie soll am 10. November 2026 wieder in Kraft treten.
Hinweis mit Weitblick: Bei Integration der Dow Jones Datenpakete Sanctions Control & Ownership, Trade Restricted Associated Entities und Military End User Associated Entities können Sie mit AEB Lösungen auch in Bezug auf die Anforderungen der BIS 50%-Rule eine automatisierte, umfassende Due-Diligence-Prüfung durchführen. Mehr dazu unter: Compliance Screening mit AEB-Software und Dow Jones Content.
Beste Grüße
Ruth Setzler, AEB SE0
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