Datenabgleich zwischen AES und NCTS geht in Betrieb
Am 21. Oktober 2025 nimmt der deutsche Zoll den automatisierten Datenabgleich zwischen Ausfuhr und Versand in Betrieb. Damit wird die Übereinstimmung zwischen Ausfuhranmeldung und Versandanmeldung stärker als bisher systemseitig überprüft.
Bereits im Mai 2024 kündigte der Zoll einen automatisierten Datenabgleich zwischen Ausfuhr- und Versandanmeldungen an (Punkt 1 von ATLAS-Info 0611/2024). Nachdem sich die dort in Aussicht gestellte Inbetriebnahme verzögert hatte, soll sie nun gemäß ATLAS-Info 0837/2025 am 21. Oktober 2025 stattfinden.
Neben der Existenz der MRN wird ab dann auch die Übereinstimmung von Warennummer, Warenmenge (Eigenmasse) und Bestimmungsland überprüft – ebenso ob die Art der Versandanmeldung zum referenzierten Ausfuhrvorgang passt und ob der Status des Ausfuhrvorgangs eine Weiterleitung im Versandverfahren zulässt.
Bei der Entgegennahme einer Versandanmeldung wird zunächst ein reduzierter Abgleich durchgeführt, bei der Annahme erfolgt dann der vollständige Abgleich. Eröffnen Sie einen Versandvorgang als Zugelassener Versender, werden die Angaben gleichzeitig abgeglichen, da Entgegennahme und Annahme zusammenfallen.
-
Mit ATLAS-Info 0855/25 verschiebt der Zoll die Inbetriebnahme des Datenabgleichs auf unbestimmte Zeit.
0
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
1 Kommentar