- Verfahrensbereich: Ausfuhr und Versand
06.05.2024: Inbetriebnahmen am 23. November 2024
Die nach dem Unionszollkodex vorgesehene Schnittstelle zwischen den Systemen ATLAS-Ausfuhr und ATLAS-Versand wird durch den Zoll voraussichtlich am 23. November 2024 in Betrieb genommen.
Zu dem Abgleich der Daten liefert die Zollverwaltung weiterführende Antworten.
Welche Datenfelder müssen übereinstimmen?
Neben der MRN in der Ausfuhranmeldung müssen in der Versandanmeldung und Ausfuhranmeldung folgende Positionsdaten übereinstimmen:
- Warennummer
- Warenmenge (Eigenmasse)
- Bestimmungsland
Fachlich wird außerdem die „Art der Versandanmeldung“ überprüft und ob der Ausfuhrvorgang einen Status erreicht hat, der eine Weiterleitung im Versandverfahren zulässt.
Zu welchen Zeitpunkten werden die Daten der Versandanmeldung mit der Ausfuhranmeldung abgeglichen?
Bei der Entgegennahme wird zunächst ein reduzierter Abgleich geführt, anschließend bei der Annahme der Versandanmeldung. Eröffnen Sie einen Versandvorgang als Zugelassener Versender werden die Angaben nur bei der Annahme abgeglichen.
Wie wird bei der Stornierung einer Versandanmeldung vorgegangen?
Sollte eine Versandanmeldung durch den Zoll storniert werden, können die zugehörigen Ausfuhrvorgänge im neuen Versandvorgang referenziert werden. Eine Stornierung der referenzierten Ausfuhranmeldung ist nicht möglich. Die Stornierung muss über die Versandanmeldung erfolgen.
Welche Auswirkungen ergeben sich in den jeweiligen Fachverfahren?
- Für Versandvorgänge, bei denen der Abgleich negativ ausfällt, kann eine neue, berichtigte Versandanmeldung erstellt werden.
- Bei Ausfuhrvorgängen mit einem internen Versandverfahren (T2, T2L) erfolgt die Ausgangsbestätigung erst nach Erledigung des Versandverfahrens.
- Bei Ausfuhrvorgängen mit einem externen Versandverfahren (T1, TIR) erfolgt die Ausgangsbestätigung bei Überlassung des Versandverfahrens.
Außerdem informiert die ATLAS-Info über das externe Versandverfahren von EMCS-Waren, dem Vorgehen bei Unstimmigkeiten an der Bestimmungszollstelle und welche Bestimmungszollstellen vorgeschrieben sind.
Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)
Mit der Inbetriebnahme der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) ab dem Release 10.1.2 im November 2024 werden neue Meldemöglichkeiten in einer Ausfuhranmeldung umgesetzt.
In der Teilnehmerinfo 0468/2023 hat das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) bereits im Juli 2023 über das neue System zum elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen Ausfuhrzollstellen in Deutschland und Gestellungszollstellen in anderen europäischen Mitgliedstaaten informiert.
Folgende Meldungen sind nach dem Release in Ausfuhranmeldungen möglich, die mit einer Bewilligung zur Zentralen Zollabwicklung gemeldet werden:
- Möglichkeit nachträgliche Ausfuhranmeldungen zu erstellen
- Im Fall einer nachträglichen Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren unter Verwendung einer CCL-Bewilligung sind weitere Werte in den Positionsdaten für das „zusätzliche Verfahren“ erlaubt.
- Auf Sendungsebene muss bei einigen Arten der Anmeldung (00000400, 00110400 und 0020040) der Verkehrszweig an der Grenze und der inländische Verkehrszweit gemeldet werden.
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.