Die Republik Moldau und Montenegro treten zum 1. November dem gemeinsamen Versandverfahren NCTS bei
Die EU-Kommission hat mit ihrem Beschluss vom 18. September 2025 die Republik Moldau und Montenegro eingeladen, am NCTS-Versandverfahren sowie dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr teilzunehmen. Laut Fachmeldung des Zolls sind die Republik Moldau sowie Montenegro nun mit Wirkung zum 1. November 2025 beigetreten. Mit diesem Schritt reihen sich die Republik Moldau und Montenegro in den Länderkanon neben der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Serbien, Nordmazedonien, Ukraine, Georgien, Großbritannien und den Mitgliedstaaten der EU ein.
Mit der ATLAS – Info 0861/25 vom 24. Oktober 2025 informiert der Zoll über die Änderungen.
Änderungen ab 1. November 2025
- Zollrechtlicher Status „EU”: Importe aus Montenegro und Moldau müssen ab diesem Zeitpunkt mit zollrechtlichen Status „EU” gemeldet werden. Bei der Ausfuhr bleibt es bei „EX“.
- Zollstellen im Versandverfahren: Die Eröffnung des Versandverfahren mit einer Bestimmungs- oder Durchgangszollstelle in der Republik Moldau oder Montenegro ist frühestens ab 1. November 2025 möglich. Informationen zu den Zollstellen finden Sie auf der Webseite der EU unter Reference Data & Customs Offices List.
- Sicherheitsleistungen oder Bürgschaften: Passen Sie die Höhe der Sicherheitsleistungen ggf. an, sollten Sie künftig deutlich mehr Versandvorgänge abwickeln. Anträge, die den Geltungsbereich für die Befreiung von Sicherheitsleistungen oder von Bürgschaften um Montenegro oder die Republik Moldau erweitern, können erst nach dem 3. November 2025 beim Hauptzollamt eingereicht werden.
Verwenden Sie Import oder Export Filing: ATLAS übernimmt AEB die Anpassung der zugehörigen Stammdaten. Nutzen Sie für Ihre Versandvorgänge ASSIST4 müssen Sie die Ländergruppen sowie Zollstellen in der Republik Moldau und Montenegro pflegen.
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