- Verfahrensbereich: Versand und Einfuhr
24.10.2025: Start des NCTS-Versandverfahrens ab 1. November 2025
Zum 1. November 2025 treten Montenegro und die Republik Moldau dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren bei.
Das bedeutet:
- Ab diesem Zeitpunkt sind Montenegro und die Republik Moldau Teilnehmer im Rahmen des NCTS am gemeinsamen Versandverfahren. Somit können Sie NCTS-Versandverfahren eröffnen, welche in Georgien beendet werden sollen sowie alle weiteren Möglichkeiten des gemeinsamen Versandverfahrens nutzen.
- Für Versandverfahren, welche vor dem Stichtag eröffnet werden und danach erst in Montenegro oder Moldau befördert werden sollen, verwenden Sie den bisherigen Ablauf.
- Sie haben im November dann die Möglichkeit den Geltungsbereich in der jeweiligen Bewilligung um die Länder Montenegro und der Republik Moldau zu erweitern. Das betrifft die Bewilligungen zur Gesamtsicherheit oder die Befreiung von der Sicherheitsleistung (BE/GE). Den Antrag reichen Sie beim bewilligenden Hauptzollamt ein. Eine Bearbeitung ist zollseitig allerdings erst ab 3. November 2025 möglich.
- Bei Einfuhrvorgängen mit den Versendungsländern Montenegro oder Republik Moldau geben Sie ab dem Stichtag im Feld „Zollrechtlicher Status“ den Wert „EU“ an.
Hinweis zu AEB-Anwendungen: Verwenden Sie Import Filing: ATLAS, übernimmt AEB die Anpassung der zugehörigen Stammdaten. Nutzen Sie ASSIST4, pflegen Sie die Ländergruppen #EFTA und #NCTS sowie die Zollstellen selbst.
Verwenden Sie ASSIST4 On-Premises aktualisieren Sie Ihre Anwendung mit dem Servicepaket vom 23. September 2025.
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