Aktualisiert: Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibung
Zum 3. November 2025 wurde das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibung erneut überarbeitet und aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation um das 19. Sanktionspaket gegen Russland ergänzt.
Die Überarbeitungen des Handbuchs Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibung geschieht momentan meist monatlich, manchmal sogar mehrmals im Monat. Hier die Ergänzungen im Oktober und November.
Oktober: Iran
Wie im Artikel Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft und Genehmigungscodierungen aktualisiert berichtet wurden nicht nur die Sanktionen gegen den Iran, sondern auch die entsprechenden Genehmigungscodierungen wieder in Kraft gesetzt und das Handbuch zum 8. Oktober aktualisiert. Am 23. Oktober erfolgte noch folgende Neuaufnahme:
- Y258: Zu verwenden bei Ausfuhren in den Iran, um zu dokumentieren, dass die in Anhang VII genannten Gold, Edelmetalle oder Diamanten nicht an die in Artikel 15 der Iran-VO (EU) Nr. 267/2012 genannten Personen oder Organisationen geliefert wird.
November: Russland und Belarus
Zum 3. November 2025 wurden die Änderungen durch das 19. Sanktionspaket eingearbeitet. Die Altvertragsregelungen wurden begleitend dazu in den ATLAS-Info 0867/25 und 0869/25 aufgegriffen und die dort beschriebenen Unterlagencodierungen stehen in ATLAS Ausfuhr zur Verfügung. Laut Änderungshistorie wurden folgende Codierungen in das Handbuch neu aufgenommen, modifiziert und eine sogar gestrichen:
- Neue Codierungen für Einfuhren in die EU aus Russland bei Ausnahmetatbeständen u.a. nach Ungarn: L128, L129, Y686, Y886
- Neue Codierungen für Ausfuhren bei Altvertragsregelungen nach Russland: Y688, Y689; Y690, Y887.
- Die Codierung Y687 wird nur in der Änderungshistorie erwähnt, der Inhalt wurde nicht gesondert im Handbuch aufgenommen. Diese betrifft Einfuhren aus Russland bei Altvertragsregelungen: „Die in Artikel 3ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 3ra Absatz 2)“
- Neue Codierung für Ausfuhren nach Belarus bei Altvertragsregelung: Y768
- Neue Codierung für Einfuhren aus Belarus bei Altvertragsregelung: Y769. Für diese Codierung ist keine gesonderte ATLAS-Teilnehmerinformation herausgegeben worden.
- Ergänzende Hinweise bei den Codierungen Y842/RU, X842/EU, Y250, Y251.
- Die Codierung L144 für Einfuhrgenehmigungen gemäß Artikel 3i Absatz 3e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates wurde zum 23. Oktober 2025 beendet.
>> Zum Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
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