22. Novelle zur Außenwirtschaftsverordnung in Kraft
Seit 1. November 2025 ist die 22. Novelle zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft. Sie setzt europäische und internationale Vorgaben in nationales Recht um. Darunter fallen Änderungen aus den Exportkontroll-Regimen, Sanktionsmaßnahmen gegen Russland und Belarus sowie straf- und bußgeldrechtlichen Bestimmungen aus den neuen europäischen Richtlinien. Ein Überblick.
Im Bundesgesetzblatt Nr. 261 vom 31. Oktober 2025 wurde die 22. Novelle der AWV veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft. Im Vorfeld hat AEB Juristin Ulrike Jasper dazu in der AEB Community bereits eine Einschätzung geschrieben: Die AWG-Novelle in der Praxis. Darin finden Sie die wichtigsten Informationen zur Streichung von § 18 Abs. 11 AWG, der sogenannten Karenzzeit, zusammengefasst.
Weitere Änderungen im Überblick:
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Neufassung der Ausfuhrliste
Die Anpassungen und Korrekturen in Teil I Abschnitt A und Abschnitt B der Ausfuhrliste werden im Unverbindlichen Änderungsüberblick des BAFA übersichtlich aufgelistet. Neu hinzugekommen ist beispielsweise die Unternummer 0010j für suborbitale Fahrzeuge.
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Bußgelder
Die Bußgeldvorschriften wurden in § 82 ergänzt.
Passen Sie nun Ihre Exportkontrollprozesse an die Neufassung der Ausfuhrliste an und achten Sie insbesondere im Zusammenhang mit der Absicherung von Umgehungsrisiken für Warenlieferungen in Richtung Russland bzw. Belarus auf Sanktionsänderungen.
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