Aktualisierung von Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung
Die EU-Kommission hat die Aktualisierungen zur EU-Dual-Use-Verordnung veröffentlicht. Der aktuelle Anhang I gilt seit 15. November 2025. Das BAFA bietet einen Überblick zu den umfangreichen Änderungen an.

Bereits Anfang September 2025 hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung über die umfangreichen Änderungen informiert: EU veröffentlicht Entwurf: Aktualisierungen im Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung:
Laut Delegierter Verordnung (EU) 2025/2003 wurden die Änderungen am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt am 14. November 2025 in Kraft gesetzt. Das zugehörige Umschlüsselungsverzeichnis der EU bietet auf Basis der Warentarifnummer für Unternehmen eine rechtlich unverbindliche Hilfestellung zum Auffinden von möglicherweise in Frage kommenden Güterlistennummern. Die EU-Kommission hat das neue Verzeichnis am 24. November 2025 veröffentlicht. Dieses ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Änderungsüberblick in deutscher Sprache an: Unverbindlicher Überblick über die Änderungen im Anhang I
- Als Hilfsmittel können Sie das gemeinsame, unverbindliche Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhrliste und Anhang I der EU-Dual-Use Verordnung genutzt werden. Dieses wurde im November 2025 aktualisiert und steht Ihnen auf der Website des BAFA zum Download zur Verfügung.
- Zu den Begriffsbestimmungen: Das BAFA hat zur Verordnung (EU) 2025/2003 eine unverbindliche Fassung der Begriffsbestimmungen herausgegeben.
In Anwendungen von AEB
Verwenden Sie Export Controls von AEB, wurden die Stammdaten zu den Dual-Use-Gütern bereits am Wochenende aktualisiert. Über den Datenservice von AEB werden die Änderungen des Exportkontrollrechts laufend überwacht und als fertiges Datenpaket für die Exportkontrollprüfungen bereitgestellt. Hier erhalten Sie mehr Informationen zu Export Controls von AEB.
Mit SOLID von AEB haben Sie die Möglichkeit Ihre Waren nach den neuen Anhängen der EU-Dual-Use-Güterliste zu klassifizieren. Der KI-Assistent „Felix“ führt Sie interaktiv durch die notwendigen Prüfschritte.
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Am 24. November 2025 hat die EU ein aktuelles Umschlüsselungsverzeichnis veröffentlicht. Dieses bietet auf Basis der Warentarifnummer für Unternehmen eine rechtlich unverbindliche Hilfestellung zum Auffinden von möglicherweise in Frage kommenden Güterlistennummern.
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