Frankreich führt erweiterte Herstellerverantwortung für gewerbliche Verpackungen ein
In Frankreich gilt seit dem 1. Januar 2026 eine erweiterte Herstellerverantwortung (responsabilité élargie des producteurs (REP)) auch für gewerbliche und industrielle Verpackungen. Betroffen sind alle Unternehmen, die Verpackungen im B2B-Bereich in Verkehr bringen – darunter Verkaufs-, Um-, Sammel- und Transportverpackungen.
Unternehmen müssen sich bei einem zugelassenen Rücknahmesystem, einem sogenannten Eco-Organisme, registrieren. Damit verbunden besteht die Verpflichtung, die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen regelmäßig zu melden. Über Gebühren tragen die Hersteller die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungen. Laut dem Artikel Neuer EPR-Bereich für professionelle Verpackungen der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer ist davon auszugehen, dass Unternehmen ohne Sitz in Frankreich einen Bevollmächtigten benennen werden müssen, der die gesetzlichen Anforderungen vor Ort erfüllt.
Die Maßnahme dient der Umsetzung der EU-Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft und steht im Zusammenhang mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), die ab August 2026 EU-weit gilt. Wir berichteten darüber bereits in der Community.
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