US-Reexportkontrollrecht: Der Compliance Slam geht weiter
Edutainment im besten Sinne sind die AEB Videos zur US-Re-Exportkontrolle. In Teil zwei der neuen Serie werden die vier produktbezogenen Anwendungsfälle vorgestellt, die entscheiden, welche Produkte unter die US-amerikanischen Export Administration Regulation (EAR) fallen. Unterhaltsam und informativ.

Bereits im Dezember 2025 klärte Ulrike Jasper Mythen im US-Reexportkontrollrecht: So macht ein Geschäftsführer einer deutschen GmbH mit einem US-Pass die GmbH nicht zu einer US-Person nach den EAR. Doch was ist mit in Deutschland hergestellten und gehandelten Produkten? Wann fallen diese unter die EAR?
Der Schlüssel sind (neben den Produkten, die sich in den USA befinden) folgende produktbezogene Anknüpfungspunkte der EAR:
- US-origin products: Made in USA – alle Produkte, die in den USA hergestellt wurden, unterliegen den EAR. Aber aufgepasst: Nicht alle US-Produkte unterliegen beim Reexport einer Genehmigungspflicht.
- De-minimis Rule: Die entscheidende Frage betrifft den kontrollierten US-Anteil der außerhalb der USA hergestellten Produkten verbaut wurden. Und dabei spielen dann auch Bestimmungsländer eine Rolle – stay tuned. Die nächste Folge kommt bestimmt.
- FDP Rules: Die Foreign Direct Product Rules sind eine harte Nuss für sich. Hier geht es um US-Technologie, Software und Fertigungsanlagen sowie ihre Hauptkomponenten. Da braucht es eine Einzelfallbetrachtung, um die momentan elf verschiedenen Fälle zu verstehen. Dazu auch später mehr.
Das Gute: Kein Anknüpfungspunkt, keine EAR. Punkt.
>>Jetzt anschauen: Produktbezogene Anknüpfungspunkte
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