Smart statt Laufzettel – der neue Grenzverkehr zwischen Österreich, Schweiz und Liechtenstein
Mit Passar führen die Schweiz und Liechtenstein neue Prozesse bei der Grenzabfertigung ein, digitalisieren und automatisieren diese. Ein ähnliches Ziel hat das inzwischen als „Smart Border“ bezeichnete IT-System der österreichischen Zollverwaltung für die gemeinsame Landesgrenze. Dadurch kann das bisherige Laufzettelverfahren schrittweise entfallen. Das soll im zweiten oder dritten Quartal 2026 so weit sein.

Seite Schweiz
Passar, das für Ausfuhr und Transit bereits umgesetzt ist und wo der Pilotbetrieb für die Einfuhr demnächst starten soll, löst die „Warenanmeldung“ von der „Transportanmeldung“. Dabei entspricht die Warenanmeldung im Wesentlichen einer bisherigen Zollanmeldung, während die Transportanmeldung eine oder mehrere Warenanmeldungen mit einem Beförderungsmittel verknüpft. Mittels Geolokalisierung der Activ App des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherung bzw. später mittels Erkennung der Nummernschilder per Kamera (LPR, license plate recognition) wird dem Zoll die Ankunft des Beförderungsmittels an der Grenze mitgeteilt. Damit werden die mit der Transportanmeldung verknüpften Warenanmeldungen „aktiviert“, d. h. gültig und verbindlich. Dem LKW-Fahrer können automatisch die Weiterfahrt erlaubt bzw. eine allfällige Kontrolle mitgeteilt werden.
Zur Teilnahme (Transportanmeldung, Activ App) ist eine Vereinbarung mit dem Zoll Sankt Gallen bzw. Fürstentum Liechtenstein erforderlich. Sollen in der Schweiz auch Warenanmeldungen abgegeben werden, sind zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Bis zu einer bevorstehenden Rechtsänderung sind die Verwendung der Transportanmeldung und der Activ App jedoch noch nicht verpflichtend, LPR ist nicht oder nicht flächendeckend verfügbar. Übergangsweise umfasst die Grenzabfertigung weiterhin Papierdokumente und den Gang zum Schalter. So erzeugt das Schweizer IT-System einen „Digital Transport Slip“ (DTS), der ausgedruckt den bisherigen Laufzettel ersetzt. Wird auch auf österreichischer Seite das „Smart Border-Verfahren“ eingesetzt, soll der ausgedruckte DTS ultimativ entfallen.
Seite Österreich
Auf österreichischer Seite wurde zunächst unter dem Titel „Zollkorridor Vorarlberg“ ein elektronisches Verfahren entwickelt, mit dem der Warenverkehr und Grenzübertritt ab bzw. zu einem von den Zollbehörden zugelassenen Warenort im österreichischen Bundesland Vorarlberg abgebildet wurde. Bis zur vollständigen Digitalisierung erstellt das Verfahren je nach Verkehrsrichtung einen „Grenzzollstellen-Eingangsschein“ bzw. einen „Grenzzollstellen-Ausgangsschein“, die vor Grenzübertritt ausgedruckt und mitgeführt und ggf. den Zollbehörden vorgelegt werden müssen. So werden Grenzzollstellen-Ausgangsscheine statt des Laufzettels der Schweizer Zollstelle vorgelegt, wenn dort die Transportanmeldung nicht zum Einsatz kommt.
Zu diesen beiden seit Mitte 2024 im Regelbetrieb befindlichen „Warenort Korridor“-Prozessen kommen zwei weitere hinzu:
„Transit Eingang“ erfordert seit 1. Januar 2026 die Voranmeldung von ausschließlich im Versandverfahren beförderten Waren, bevor diese aus Richtung Schweiz/Liechtenstein zur österreichischen Grenze gelangen. Die deutsche Zollverwaltung stellt in der Fachmeldung Ende der Übergangsphase ein Schreiben aus Österreich bereit, in dem das Ende der Übergangszeit auf den 30. April 2026 angekündigt wird. Ab 1. Mai 2026 werden demnach NCTS-Vorgänge an österreichischen Eingangs- bzw. Durchgangszollstellen zurückgewiesen, wenn diese nicht elektronisch vorangemeldet werden.
Für Waren, die von anderen Orten als zugelassenen Warenorten in Vorarlberg aus der EU kommend die hier besprochene Grenze überschreiten sollen, führt die österreichische Zollverwaltung den „Rollenden Korridor - Ausgang“ ein. Dieser kombiniert eine mehrstufige Voranmeldung des Grenzübertritts in Vorarlberg mit der AES Ausgangsabfertigung. Für letztere kommen die EU-weit genormten Nachrichten IE507 „Ankunft am Ausgang“, IE525 „Überlassung beim Ausgang“ und IE590 „Mitteilung tatsächlicher Ausgang“ zum Einsatz.
Unschädlich für die Anmeldung zum „Rollenden Korridor – Ausgang“ ist, wenn im selben Beförderungsmittel auch weitere Waren enthalten sind, für die im Normalfall keine Intervention des Zolls auf EU-Seite erforderlich ist. Die Webseite des österreichischen Zolls führt hier Rechnungen bis 1.000 Euro und 1.000 kg auf wo eine mündliche Anmeldung möglich ist, sowie Waren, die im Versandverfahren bzw. mit Carnet ATA befördert werden. Diese Waren müssen in der Anmeldung zum „Rollenden Korridor – Ausgang“ angegeben werden.
Auch beim „Rollenden Korridor – Ausgang“ wird ein Grenzzollstellen-Ausgangsschein erstellt, der statt des Laufzettels der Schweizer Zollstelle vorgelegt wird, wenn dort die Transportanmeldung nicht zum Einsatz kommt.
Um auf österreichischer Seite an den Smart-Border-Verfahren teilnehmen zu können, werden auf Smart-Border-Austria folgende Voraussetzungen genannt:
- Webservicekonto
- Zollsoftware mit Schnittstellen zu den IT-Systemen der österreichischen Zollverwaltung
- Behördliche Registrierung für die Prozesse von Smart Border Austria (ausgestellt durch die Dienststelle West des Zollamts Österreich)
- EORI-Registrierung des Unternehmens
- RIN-Registrierung der Personen, die die Meldungen abgeben wollen (inkl. Zuordnung zum jeweiligen Unternehmen)
- Bei „Warenort Korridor“: Zugelassener Warenort in Vorarlberg
- Bei „Warenort Korridor – Eingang“: AEO-Zertifizierung oder Schuldbeitritt
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