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Smart statt Laufzettel – der neue Grenzverkehr zwischen Österreich, Schweiz und Liechtenstein

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Kommentare

5 Kommentare

  • Thomas Hartinger

    Zur praktischen Abwicklung teilt der österreichische Zoll in seinem heutigen Newsletter folgendes mit:

    Allgemeine Informationen in Zusammenhang mit Smart Border Austria

    • Ab Dienstag, dem 24.03.2026, 12:00 Uhr treten neue Regelungen für die Kennzeicheneingabe in Smart Border Austria in Kraft. Die Richtlinien hierzu finden Sie unter nachfolgendem Link:

    Technische Spezifikationen von Smart Border Austria

    • Es wird nochmals auf die Verpflichtung zur Anwendung des Transit-Eingang (für die Durchgangsmeldung bei Versandverfahren auf Österreichischer Seite) seit dem 01.01.2026 hingewiesen.
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  • Thomas Hartinger

    In den Aktuellen Neuigkeiten teilt der österreichische Zoll den Start der Pilotphase für den Prozess Rollender Korridor und die sukzessive Digitalisierung der Grenzzollstellen mit. Sie beginnen am 18. Juni 2026 mit der Grenzzollstelle Tisis. Der Regelbetrieb soll am 1. Dezember 2026 aufgenommen werden.

    Auf selbiger Seite auch der Hinweis zur Beendigung des Laufzettelverfahrens:

    Das Laufzettelverfahren wird am 13. Oktober 2026 gesamtheitlich beendet. Ab diesem Zeitpunkt ist die Teilnahme an den Prozessen von Smart Border Austria für den grenzüberschreitenden Güterverkehr zwingend erforderlich.

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  • Thomas Hartinger

    In seinen Newslettern 8-10 erläutert das österreichische BMF die Produktivsetzung der Zollstelle Tisis (an der Grenze zu Liechtenstein). Beachten Sie, dass demnach bei Grenzübertritt an dieser Zollstelle ab 1. Juli 2026 in vielen Fällen die Waren per Smart Border Austria und ggf. auf Schweizer Seite per Transportanmeldung angemeldet werden müssen. 

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  • Thomas Hartinger

    Im 15. Newsletter weist das österreichische BMF auf die Umstellung der Zollstellen Höchst, Mäder und Lustenau auf  Smart Border Austria am 3. August 2026 hin. Dadurch entfielen die bisherigen Grenzabfertigungen im Import, Export und Transit ebenso wie der lokale Laufzettel. Ferner sagt er zum einstufigen Ausfuhrverfahren:

    Beachten Sie, dass die Ausnahmeregelung nach Art. 221 UZK-IA für Sendungen bis € 3.000, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen, bei den Zollstellen Höchst, Mäder und Lustenau NICHT angewendet werden kann.
    Weiterhin ist diese Ausnahmeregelung bei der Zollstelle Wolfurt, der Zollstelle Meiningen, der Zollstelle Hohenems und der Zollstelle Tisis möglich.

    Den Aktuellen Neuigkeiten entnehmen Sie weitere Hinweise zu Zeitplan und erforderlichen Nachrichten; das gesamtheitliche Ende des Laufzettelverfahrens wurde nun für den 8. September 2026 avisiert.

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  • Thomas Hartinger

    In seinem 40. und 41. Newsletter nimmt das Österreichische BMF die Aufnahme des Regelbetriebs von Smart Border Austria am 1. Oktober 2026 und des damit einhergehenden Endes der Übergangsfrist bei der Zollstelle Wolfurt zum Anlass, auf geänderte Öffnungszeiten an den beteiligten Zollstellen hinzuweisen.

    Dabei wird zwischen

    • Öffnungszeiten = zulässiger Zeithorizont, in welchem ausschließlich VOLLDIGITALE Prozesse, ohne Vornahme einer Bestätigung, durchgeführt werden können, und 
    • Besetzzeiten = Zeithorizont, an welchen an der angegebenen Zollstelle Zollbedienstete, zB für Bestätigungen, anwesend sind,

    unterschieden.

    Aus diesem Anlass und der Umstellung auf Passar 2.0 (Import in die Schweiz) bietet das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die Einstiegsseite Grenzübertritt – Neue Regelungen im Rheintal ab 1. Oktober 2026 .

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