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Die neue EU‑Verpackungsverordnung ist ab 12. August anzuwenden – darauf ist zu achten!

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Kommentare

2 Kommentare

  • Dominik Kösel

    Hallo,

    ist schon abzusehen, ob diesbezüglich Angaben in Zollanmeldungen (Einfuhr, Ausfuhr) gemacht werden müssen?

    Gruss Dominik Kösel

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  • Kerstin Ullrich

    Hallo Herr Kösel,

    laut Verpackungsverordnung der EU wird das Zollrisikomanagement in das Kontrollverfahren bei Importen eingebunden. Dabei soll das EU Single Window für eine Datenübermittlung zwischen dem Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung (ICSMS) und den nationalen Zollbehörden sorgen.

    Derzeit sind uns noch keine Informationen zu Änderungen bei Importanmeldungen bekannt, beispielsweise neue Unterlagencodierungen. Sobald wir etwas Neues erfahren, informieren wir zuverlässig in der AEB Community.

    Viele Grüße
    Kerstin Ullrich,
    AEB Service & Support

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