EU beschließt Customs Reform: Neue Zeitpläne
Die Eckpunkte der Zollreform sind bereits bekannt. Ziel ist eine tiefgreifende Modernisierung des europäischen Zollwesens. Ende März 2026 hat der Rat der EU nun über die Einigung im europäischen Trilogverfahren informiert. Einzelne Bereiche sollen bereits zu einem früheren Zeitpunkt umgesetzt werden als ursprünglich geplant.

In der Presseerklärung EU-Zoll: Rat und Parlament einigen sich auf bahnbrechende Reformen werden die Reformpläne zusammengefasst. Das österreichische Parlament hat weitere Details der zur EU-Zollreform und dem Aufbau einer EU-Zollbehörde veröffentlicht.
Mit der EU-Zollreform sollen vor allem Prozesse vereinfacht und digitalisiert werden. Alle Angaben zu Waren, Beteiligten und Geschäftsprozessen sollen künftig zentral bereitgestellt werden. Diese Daten stehen dann sowohl für Zollkontrollen als auch für andere behördliche Prüfungen (nicht-tarifäre Maßnahmen) zur Verfügung. Einen Überblick über die grundlegenden Auswirkungen bietet der Community-Artikel EU-Zollreform: Pläne und erste Auswirkungen.
Inzwischen wurde der Zeitplan für den Betrieb des EU Data Hub vorgezogen und der Sitz der neuen EU-Zollbehörde entschieden:
- Zentrale Zollbehörde: Die EU-Zollbehörde (EUCA) erhält ihren Sitz im französischen Lille. Diese neue Behörde trägt zur EU-weit einheitlichen Umsetzung des reformierten Unionskodex EU-weit bei, wird den EU Data Hub betreiben und soll 2027 den Betrieb aufnehmen.
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EU Data Hub: Dieser sammelt und analysiert alle notwendigen Daten zu Waren, den zugehörigen Zollverfahren und den Beteiligten. Diese Online-Plattform ermöglicht den digitalen Austausch in Echtzeit, unter anderem zwischen Wirtschaftsunternehmen, nationalen Behörden und Zollverwaltungen sowie der EU-Zollbehörde.
Laut aktuellen Plänen soll der EU Data Hub früher in Betrieb gehen als ursprünglich geplant. Der E-Commerce-Sektor soll die Plattform wie bislang geplant ab 2028 nutzen, für andere Zollanmeldungen kann diese optional ab 2031 verwendet werden, nicht erst ab 2034. Verpflichtend soll der Data Hub dann für alle Unternehmen spätestens 2034 werden, bislang war dies erst ab 2038 vorgesehen.
Derzeit fehlen noch die zugehörigen Rechtsakte der EU, so dass Details zur Umsetzung fehlen.
In der Speditionsbranche stößt insbesondere eine Regelung zu Verkäufen über Online-Plattformen aus Drittländern auf Widerstand. Wenn Speditionen als indirekte Vertreter auftreten, werden diese damit verantwortlich und haftbar für Angaben in den Zollanmeldungen. Gemeinsam mit dem europäischen Branchenverband CLECAT bringt sich der deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) bei der EU-Kommission ein, damit die Haftung nicht auf den Schultern der Speditionen liegt. Jutta Knell, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des DSLV, kritisiert: „Speditionen für Pflichten haftbar zu machen, die außerhalb ihrer Kontrollmöglichkeiten liegen, ist weder sachgerecht noch praktikabel.“
Ende April 2026 findet ein „Simplification Workshop“ auf EU-Ebene statt. Dort setzt sich die IHK Region Stuttgart für Vereinfachungen des Zollrechts ein.
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